Förderung von Maßnahmen im Freiwilligen Sozialen Jahr in Baden-Württemberg (VwV FSJ)
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Baden-Württemberg
- Bereich
- Gesundheit & Soziales
- Stand
- 01.03.2026
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) in Baden-Württemberg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen, mit denen Sie die Qualität der Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) sicherstellen.
Sie bekommen die Förderung unter anderem für folgende Aufwendungen:
- Kosten für Seminare, Unterkunft und Verpflegung während der Seminartage,
- notwendige Reisekosten für Teilnehmer,
- Kosten für Referenten sowie Honorarkräfte,
- eindeutig abgrenzbare, mit der pädagogischen Begleitung in unmittelbarem Zusammenhang stehende Kosten der zentralen Stelle nach Paragraf 3 Absatz 2 Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG),
- Kosten der Organisation des Freiwilligen Sozialen Jahres.
- Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Freiwilliger/Freiwilligem bis zu EUR 500,00 bei einer Mindestdienstdauer von 6 Monaten. Die Summe der Landes- und Bundeszuschüsse darf zusammen nicht mehr 90 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.
- Reichen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich oder elektronisch spätestens bis zum 1.3. des laufenden Jahres an das zuständige Regierungspräsidium.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Träger nach Paragraf 10 Absatz 1 Jugendfreiwilligendienstgesetz, die Mitglied im Landesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr Baden-Württemberg sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie besetzen dauerhaft mindestens 20 FSJ-Plätze und bilden eine zentrale Stelle für die Organisation und Durchführung der pädagogischen Begleitung, die von anderen Fachbereichen personell getrennt ist.
- Die jeweiligen Zuständigkeiten von Ihnen als Träger und der Einsatzstelle sind klar zu definieren und voneinander abzugrenzen. Dazu müssen Sie sicherstellen, dass
- die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Mindestqualitätsstandards des zuständigen Ministeriums eingehalten werden,
- die Maßnahme im Grundsatz für alle jungen Menschen offen ist,
- die Mindestbeträge für Taschengeld geleistet werden.
- Die Gesamtfinanzierung des Freiwilligen Sozialen Jahres ist sicherzustellen, wobei Ihr notwendiger Eigenanteil aus Mitteln der jeweiligen Einsatzstellen der Freiwilligen aufgebracht werden kann.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Maßnahmen im Freiwilligen Sozialen Jahr in Baden-Württemberg (VwV .
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