Förderung von Maßnahmen für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende als Teilbereich des sozialen Wohnungsbaus (Richtlinie Junges Wohnen)
Worum es geht
Wenn Sie Wohnraum für Studierende und Auszubildende schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende.
Sie erhalten die Förderung für Baumaßnahmen für neue Wohnheimplätze durch Neubau, Umbau oder Erweiterung, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von Wohnheimplätzen innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung (Ersterwerb) und Modernisierung von Wohnheimplätzen einschließlich Gemeinschaftsräumen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- je Wohnheimplatz bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber EUR 120.000 sowie
- für Nachrüstung oder Austausch eines Aufzugs je Wohnheimplatz höchstens EUR 10.000.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen von Förderaufrufen an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümerinnen und Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Baugrundstückes sind oder nachweisen, dass der Erwerb eines Grundstückes oder Erbbaurechts gesichert ist, sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von im Land Sachsen-Anhalt gelegenem Wohnraum für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Maßnahmen, für die Sie eine Förderung erhalten, müssen von Fachunternehmen ausgeführt werden und den baulichen Vorschriften entsprechen.
- Die Ausstattung der Wohnheimplätze und Gemeinschaftsräume muss bestimmte Vorgaben erfüllen.
- Die Größe eines Individualwohnheimplatzes darf 30 Quadratmeter, die Größe eines Wohnheimplatzes in einer Wohneinheit für 2 oder mehr Personen 25 Quadratmeter nicht überschreiten.
- Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zur Umsetzung des zu fördernden Vorhabens besitzen und die Gewährung für die wirtschaftliche Durchführung der baulichen Maßnahmen bieten.
- Beachten Sie bitte, dass die geförderten Wohnheimplätze für die Unterbringung von Studierenden oder Auszubildenden mindestens für 25 Jahre ab Bezugsfertigkeit zur Verfügung stehen müssen und die vorgegebenen Nettokaltmieten nicht überschritten werden dürfen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Maßnahmen für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildend.