Förderung von Maßnahmen für die Gestaltung des Demografischen Wandels

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr (MLV)

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Lebensqualität in bevölkerungsarmen und strukturschwachen Gebieten langfristig zu sichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie, wenn Sie Maßnahmen zur Gestaltung des demografischen Wandels umsetzen.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Erstellung von regionalen und lokalen Anpassungs- und Gegenstrategien sowie Planungsmaßnahmen zur Gestaltung des demografischen Wandels und deren Umsetzung sowie Projekte zu alternativen Angebotsformen in ländlichen Räumen, die zur Erhaltung der Lebensqualität und Sicherung der Daseinsvorsorge beitragen,
  • die Initiierung und Unterstützung von interkommunalen und öffentlich-privaten Netzwerken und Organisationsformen zur Sicherung der Daseinsvorsorge,
  • die Unterstützung von Projekten von regionalen und kommunalen Willkommens-Kulturen der Internationalisierung und Weltoffenheit sowie
  • die Kofinanzierung von Modellprojekten des Landes und des Bundes zu Fragen des demografischen Wandels.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss

  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 80.000 EUR.
  • Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 31. März eines Jahres an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Landkreise,
  • Verbandsgemeinden, Gemeinden und kommunale Zweckverbände,
  • Verbände und Vereine,
  • gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
  • staatlich anerkannte Glaubens- und Religionsgemeinschaften,
  • öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen sowie
  • öffentliche Unternehmen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie erhalten die Förderung vor allem für Vorhaben in Regionen mit besonderen Entwicklungsaufgaben, mit geringer Bevölkerungsdichte oder überdurchschnittlichem Bevölkerungsrückgang.
  • Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren einhalten.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

39104 Magdeburg

+49 800 560 075-7

www.ib-sachsen-anhalt.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Maßnahmen für die Gestaltung des Demografischen Wandels von Bundes.