Förderung von Maßnahmen für die Gestaltung des Demografischen Wandels
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Sachsen-Anhalt
- Fördergeber
- Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr (MLV)
- Stand
- 07.02.2026
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Lebensqualität in bevölkerungsarmen und strukturschwachen Gebieten langfristig zu sichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie, wenn Sie Maßnahmen zur Gestaltung des demografischen Wandels umsetzen.
Sie erhalten die Förderung für
- die Erstellung von regionalen und lokalen Anpassungs- und Gegenstrategien sowie Planungsmaßnahmen zur Gestaltung des demografischen Wandels und deren Umsetzung sowie Projekte zu alternativen Angebotsformen in ländlichen Räumen, die zur Erhaltung der Lebensqualität und Sicherung der Daseinsvorsorge beitragen,
- die Initiierung und Unterstützung von interkommunalen und öffentlich-privaten Netzwerken und Organisationsformen zur Sicherung der Daseinsvorsorge,
- die Unterstützung von Projekten von regionalen und kommunalen Willkommens-Kulturen der Internationalisierung und Weltoffenheit sowie
- die Kofinanzierung von Modellprojekten des Landes und des Bundes zu Fragen des demografischen Wandels.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss
- Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 80.000 EUR.
- Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 31. März eines Jahres an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Landkreise,
- Verbandsgemeinden, Gemeinden und kommunale Zweckverbände,
- Verbände und Vereine,
- gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
- staatlich anerkannte Glaubens- und Religionsgemeinschaften,
- öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen sowie
- öffentliche Unternehmen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie erhalten die Förderung vor allem für Vorhaben in Regionen mit besonderen Entwicklungsaufgaben, mit geringer Bevölkerungsdichte oder überdurchschnittlichem Bevölkerungsrückgang.
- Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren einhalten.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Maßnahmen für die Gestaltung des Demografischen Wandels von Bundes.
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