Förderung von Maßnahmen, die der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie dienen und im Zusammenhang mit der Einleitung von Abwasser stehen
Worum es geht
Wenn Sie die Beschaffenheit von Oberflächen- und Grundwasser verbessern oder erhalten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Erreichung beziehungsweise zum Erhalt eines guten Zustandes von Oberflächen- und Grundwasser gemäß der EG-Wasserrahmenrichtlinie.
Sie erhalten die Förderung für
- die Ertüchtigung und den Ausbau von kommunalen Kläranlagen zur Phosphor- und/oder Stickstoffelimination,
- Maßnahmen an signifikant belastenden kommunalen Einleitungen,
- die Ausstattung von bis zu 15 Regenüberlaufbecken oder Stauraumkanälen im Entwässerungsnetz einer kommunalen Kläranlage,
- die Erweiterung um eine Reinigungsstufe zur Entfernung von gefährlichen Stoffen, Spurenstoffen, Mikroplastik oder antibiotikaresistenten Keimen,
- Projekte zur Reduzierung der stofflichen Belastung durch Regen- und Mischwassereinleitungen oder zur gegebenenfalls erforderlichen Weiterentwicklung der Immissionsbetrachtung sowie
- innovative Verfahren und Vorhaben, die einen Bezug zu den förderfähigen Maßnahmen haben.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt zwischen 40 und 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn Sie Vorhaben durchführen, die der Beseitigung von Spurenstoffen in vom Land Hessen festgelegten prioritären Gebieten dienen, können Sie zwischen 60 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die zuständige untere Wasserbehörde bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Diese leitet den Antrag weiter an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Gemeinden,
Wasser- und Bodenverbände sowie
kommunale Zweckverbände.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss zur Erreichung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie erforderlich sein.
- Bei der Umsetzung müssen Sie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit beachten.
- Sie müssen Ihr Vorhaben mit der zuständigen unteren Wasserbehörde abstimmen.
- Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 25 Jahren für Grundstücke, 12 Jahren für Bauten und bauliche Einrichtungen sowie 5 Jahren für technische Einrichtungen, Maschinen und Geräte beachten.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
zuständige untere Wasserbehörde
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Maßnahmen, die der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie dienen .