Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt (Städtebauförderungsrichtlinien – StäBauFRL)

Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

Worum es geht

Wenn Sie als Gemeinde in den Städtebau investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune gemeinsam mit dem Bund bei städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen.

Sie erhalten die Förderung seit dem Programmjahr 2020 im Rahmen folgender Programmbereiche:

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne,
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten sowie
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten.
  • Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur Vorbereitung und Abwicklung sowie für Ordnungs- und Baumaßnahmen, die Sie im Rahmen einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme in räumlich begrenzten Gebieten durchführen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 2/3 Ihrer förderfähigen Ausgaben.
  • Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme bis zum 30.11. für das folgende Jahr an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Ausgaben der Gesamtmaßnahme weder von Ihrer Gemeinde selbst noch von anderen öffentlichen Aufgabenträgern getragen oder anderweitig gedeckt werden können.

Sie müssen

  • ein vom Gemeinderat beschlossenes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) oder ein überörtlich oder regional integriertes Entwicklungskonzept vorlegen, falls es nicht selbst Antragsgegenstand ist,
  • die ordnungsgemäße Geschäftsführung und die zügige Umsetzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme sicherstellen,
  • die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten,
  • die Gesamtfinanzierung, auch der Folgekosten, gewährleisten.
  • Die Gesamtmaßnahme muss in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen werden.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

06114 Halle (Saale)

0345 5140

lvwa.sachsen-anhalt.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt (Städte.