Förderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes (Fördergrundsätze – Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz)

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Worum es geht

Wenn Sie in Ihrer Kommune Vorhaben in den Bereichen Stoffstrommanagement, Abfallvermeidung oder Bodenschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Kommune bei Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes.

Sie erhalten eine Förderung für

  • Managementkonzepte der Kreislaufwirtschaft (Stoffstrommanagement),
  • abfallwirtschaftliche Untersuchungen und Maßnahmen,
  • Untersuchungen und Maßnahmen zum Bodenschutz.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, dessen Höhe sich nach Ihrem Vorhaben richtet. Einflussfaktoren sind
  • die technologische Bedeutung Ihres Vorhabens,
  • das Risiko, das Sie damit eingehen,

das öffentliche Interesse an seiner Verwirklichung und

  • Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit.
  • Die Mindestsumme der zuwendungsfähigen Ausgaben liegt bei EUR 12.500 und der Mindestbetrag der Förderung bei EUR 5.000.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte an die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und ihre Zusammenschlüsse.

Landkreise, kreisfreie Städte und deren Zusammenschlüsse können als zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Zuwendung an beauftragte Dritte weitergeben, wenn diese Maßnahmenträger sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Maßnahme muss rechtlich zulässig, technisch einwandfrei, zweckmäßig und wirtschaftlich geplant sein.
  • Sie müssen die Maßnahme mit der abfallwirtschaftlichen Planung des Landes Rheinland-Pfalz und dem Abfallwirtschaftskonzept des Entsorgungsträgers abstimmen.
  • Bei der Förderung werden Maßnahmen bevorzugt, die zukunftsträchtige Technologien einsetzen oder modellhaften Charakter haben.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord)

56068 Koblenz

+49 261 120-0

sgdnord.rlp.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes (Fördergru.