Förderung von Maßnahmen der Fischerei (FRL-Fischerei)
Worum es geht
Wenn Sie als Fischereiverband, -verein oder -genossenschaft Maßnahmen planen, die der Fischerei dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Saarland fördert Sie als Fischereiverband, -verein oder -genossenschaft bei fischereidienlichen Maßnahmen.
Sie erhalten die Förderung für
- fischereiliche Untersuchungen,
- Besatzmaßnahmen mit Fischen,
- Maßnahmen zum Fischarten-, Gewässer- und Fischereischutz,
die Förderung der Aus- und Fortbildung der Fischerinnen und Fischer und
Öffentlichkeitsarbeit sowie
- Jugendförderung.
- Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei besonderem Landesinteresse kann Ihnen eine 100-Prozent-Finanzierung bewilligt werden.
- Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind der Fischereiverband Saar als Körperschaft des öffentlichen Rechts, sonstige Fischereiverbände sowie Fischereivereine und -genossenschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben müssen Sie bei der Antragstellung die erforderliche rechtliche Zulassung haben.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind öffentlich-rechtliche Abgaben, zum Beispiel Gebühren, Ausgaben für Flächenerwerb sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
66117 Saarbrücken
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Maßnahmen der Fischerei (FRL-Fischerei) von Bundesministerium für .
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