Förderung von Maßnahmen der Digitalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum aus dem Fonds für den gerechten Übergang (Digitaledaseinsvorsorgeerlass)
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Sachsen-Anhalt
- Fördergeber
- Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
- Stand
- 01.03.2026
Worum es geht
Wenn Sie im mitteldeutschen Revier in Sachsen-Anhalt Co-Working-Spaces errichten und ausstatten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Fonds für den gerechten Übergang (Just Transition Fonds – JTF) bei Maßnahmen der digitalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum des Mitteldeutschen Reviers in Sachsen-Anhalt.
Sie erhalten die Förderung in 2 Förderbereichen:
- Infrastruktur: Planung, Errichtung und Einrichtung von Co-Working Spaces als Einzel- oder Verbundvorhaben sowie
- digitale Konnektivität: Erstausstattung von Co-Working-Spaces, Vorhaben der Vernetzung von Co-Working-Spaces sowie begleitende und unterstützende Vorhaben hinsichtlich der Co-Working-Spaces.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. eines jeden Jahres, letztmalig zum 31.3.2027, an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3.2027 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Dazu zählen auch juristische Personen des öffentlichen Rechts wie Gebietskörperschaften, Anstalten und Stiftungen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Vorhaben mit Investitionen in Infrastruktur mit einer erwarteten Lebensdauer von mindestens 5 Jahren sind nur dann förderfähig, wenn Sie dafür eine Klimaverträglichkeitsprüfung mit positiven Ergebnis vorlegen.
- Ihr Vorhaben muss im ländlichen Raum des Mitteldeutschen Reviers des Landes Sachsen-Anhalt wirken. Dazu gehören
- der Burgenlandkreis,
- der Saalekreis,
der Landkreis Mansfeld-Südharz sowie
- der Landkreis Anhalt-Bitterfeld.
- Im Förderbereich „Infrastruktur“ müssen die zuwendungsfähigen Gesamtkosten mehr als EUR 50.000 betragen, im Förderbereich „digitale Konnektivität“ mindestens EUR 10.000.
- Beachten Sie bitte, dass darüber hinaus für die beiden Förderbereiche besondere Voraussetzungen gelten.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Maßnahmen der Digitalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum aus dem.
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