Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Worum es geht

Wenn Sie als ungewollt kinderloses Paar eine künstliche Befruchtung durchführen lassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Paar mit unerfülltem Kinderwunsch bei Maßnahmen der assistierten Reproduktion. Die Landesförderung ergänzt die Förderung durch den Bund.

Sie erhalten die Förderung für

In-Vitro-Fertilisations-Behandlungen (IVF) und

  • Intrazytoplasmatische Spermieninjektions-Behandlungen (ICSI).
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent des Eigenanteils, den Sie nach Abrechnung mit der Krankenversicherung noch leisten müssen. Der Förderhöchstbetrag liegt bei EUR 800,00 für eine IVF- und bei EUR 900,00 für eine ICSI-Behandlung.
  • Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Ehepaare und Paare in nichtehelichen Lebensgemeinschaften.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Sie müssen Ihren gemeinsamen Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.

Ihre Behandlung muss

  • von der Krankenkassenleistung umfasst sein (§ 27a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch),
  • in einer Reproduktionseinrichtung im Land Sachsen-Anhalt erfolgen.
  • Wenn Sie eine nichteheliche Lebensgemeinschaft bilden, muss der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin bescheinigen, dass Sie in einer festgefügten Partnerschaft zusammenleben und dass der Mann die Vaterschaft an dem so gezeugten Kind anerkennen wird.
  • Die Förderung beschränkt sich auf den 1. bis 3. Behandlungszyklus.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

06112 Halle (Saale)

0345 5143541

lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion von Bundesministerium für .