Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Förderart
Zuschuss
Stand
21.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie als Paar mit einem unerfüllten Kinderwunsch Unterstützung durch assistierte Reproduktion in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Paar mit unerfülltem Kinderwunsch mit Mitteln des Landes und des Bundes bei Maßnahmen der assistierten Reproduktion.

Sie erhalten die Förderung für

In-Vitro-Fertilisations-Behandlungen (IVF) und

Intrazytoplasmatische Spermieninjektions-Behandlungen (ICSI)

  • im 1. bis 4. Behandlungszyklus.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für heterosexuelle Ehepaare für den 1. bis 4. Behandlungszyklus 50 Prozent des nach Abrechnung mit der (gesetzlichen oder privaten) Krankenversicherung sowie gegebenenfalls der Beihilfestelle verbleibenden Eigenanteils und
  • für heterosexuelle unverheiratete Paare für den 1. bis 3. Behandlungszyklus 25 Prozent und für den 4. Behandlungszyklus 50 Prozent des verbleibenden Selbstkostenanteils.

Die maximale Höhe der Förderung beträgt

  • für den 1. bis 3. Behandlungszyklus bei In-Vitro-Fertilisations-Behandlung bis zu EUR 800,00 und bei Intrazytoplasmatischen Spermieninjektions-Behandlungen bis zu EUR 900,00 des Eigenanteils oder des Selbstkostenanteils sowie
  • für den 4. Behandlungszyklus bei einer In-Vitro-Fertilisations-Behandlung bis zu EUR 1.600 und bei einer Intrazytoplasmatischen Spermieninjektions-Behandlung bis zu EUR 1.800 des Eigenanteils oder Selbstkostenanteils.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Behandlung an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Verfahrensablauf

Stellen Sie bitte Ihren vollständigen Antrag erst 4 Wochen vor dem Start Ihrer Behandlung. Die Bearbeitungszeit beträgt circa 2 Wochen.

Der Bewilligungszeitraum beträgt 12 Monate (innerhalb der 12 Monate ist die Behandlung durchzuführen).

Die Auszahlungsanträge sind umgehend nach Behandlungsende einzureichen. Bitte beachten Sie hier die Antragsfrist, die im Bewilligungsbescheid genannt wird. Nach Ablauf dieser Frist kann Ihr Auszahlungsantrag nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Anträge sind vollständig einzureichen. Unvollständige und damit nicht entscheidungsreife Anträge werden zurückgesendet und es gilt bei erneuter Einsendung das neue Eingangsdatum.

Bitte beachten Sie mögliche aktualisierte Informationen auf der Website des Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familieauf (siehe weiterführende Links).

Die Zuwendung wird je zur Hälfte aus Haushaltsmitteln des Bundes und des Landes finanziert.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

31134 Hildesheim

+49 5121 304-0

soziales.niedersachsen.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion von Bundesministerium für .

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