Förderung von klimaneutralen Produktionsverfahren in der Industrie durch Klimaschutzverträge (Förderrichtlinie Klimaschutzverträge – FRL KSV)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen einer emissionsintensiven Branche in klimafreundliche Produktionsanlagen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Sie bei der Errichtung und beim Betrieb transformativer Produktionsverfahren großer Industrieanlagen in emissionsintensiven Branchen mit Klimaschutzverträgen nach dem Konzept von CO2-Differenzverträgen.

Sie erhalten die Förderung zum Ausgleich der Mehrkosten, die Ihnen durch die Errichtung oder den Umbau einer klimafreundlicheren Anlage (CAPEX) und deren Betrieb (OPEX) im Vergleich zu Anlagen mit derzeit bester verfügbarer Technik entstehen.

Ein Klimaschutzvertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren ab dem operativen Beginn Ihres Vorhabens.

Die Förderhöhe ist abhängig von Ihrem Vorhaben und wird auf der Grundlage eines Basis-Vertragspreises ermittelt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie vor Beginn Ihres Vorhabens Ihren Teilnahmeantrag im Rahmen eines Gebotsverfahrens über das elektronische Antragssystem easy-Online ein. Es findet ein marktwirtschaftlicher Wettbewerb unter den Bietenden um die günstigste Transformation ihrer Produktion statt.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Verfahrensablauf

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) startete am 06.10.2025 das Vorverfahren für das Gebotsverfahren 2026. Eine Teilnahme am Vorverfahren ist Voraussetzung dafür, dass Unternehmen im nachfolgenden Gebotsverfahren 2026 ein Gebot abgeben können.

Unternehmen, die bereits am vorangegangenen vorbereitenden Verfahren im Sommer 2024 teilgenommen haben, können durch eine einfache Bestätigungserklärung am Vorverfahren 2026 teilnehmen.

Fristen

Eine Teilnahme am Vorverfahren ist bis zum 01.12.2025 möglich.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

Unternehmen,

Kommunen und

kommunale Eigenbetriebe, Unternehmen und Zweckverbände

soweit sie wirtschaftlich tätig sind.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Projektträger Jülich (PtJ)

10785 Berlin

+49 30 20199-3838

www.ptj.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von klimaneutralen Produktionsverfahren in der Industrie durch Klimasc.