Förderung von Investitionen in medizinisch-technische Geräte einschließlich bauliche Anpassungen in Krankenhäusern

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Förderart
Zuschuss
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie als Krankenhausträger die Wiederbeschaffung von medizinisch-technischen Geräten planen und dazu eventuell auch bauliche Maßnahmen umsetzen müssen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Träger von Krankenhäusern bei Investitionen zur Wiederbeschaffung von medizinisch-technischen Geräten mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von mehr als 3 Jahren sowie bei baulichen Maßnahmen im Rahmen der Beschaffung und Installation. Die Förderung ist unabhängig von der Pauschalförderung durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz.

Sie erhalten die Förderung für

  • Ersatzinvestitionen zur Beschaffung von medizinischtechnischen Geräten, das sind im Wesentlichen
  • Dialysegeräte,
  • Computertomographen,
  • koronarangiographische Arbeitsplätze,
  • Kernspintomographen,
  • digitale Subtraktions-Angiographie-Geräte,
  • Herz-Lungen-Maschinen,
  • Tele-Kobalt-Therapiegeräte,
  • Gammakameras,
  • Mammographie-Geräte,
  • Linearbeschleuniger (Kreisbeschleuniger),
  • Stoßwellenlithotripter,

Positronen-Emissions-Computer-Tomographen (PET) sowie

  • Investitionen in bauliche Maßnahmen zur Anpassung und in direktem Zusammenhang mit den geförderten Investitionen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe der Förderung ergibt sich durch den Algorithmus zur Ermittlung der pauschalen Fördermittel gemäß § 1 der Verordnung über die Pauschalförderung der Krankenhäuser. Die Höhe der Zuwendung ist auf diesen Betrag begrenzt (Höchstbetrag).
  • Sie dürfen maximal 10 Prozent der Zuwendung für bauliche Maßnahmen verwenden.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger von Krankenhäusern, die die Voraussetzungen der Förderung gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz erfüllen und mit mindestens einer Hauptabteilung der folgenden Fachgebiete aufgenommen sind:

  • Augenheilkunde,
  • Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie,
  • Chirurgie,
  • Neurochirurgie,
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
  • Neurologie,
  • Frauenheilkunde,
  • Nuklearmedizin,
  • Geburtshilfe,
  • Strahlentherapie,
  • Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde,
  • Urologie,
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten,
  • Innere Medizin,
  • Kinder- und Jugendmedizin.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Die Anlagegüter, die Sie für die Wiederbeschaffung vorsehen,

müssen in der Inventarliste des Krankenhauses enthalten sein und

  • sind verschlissen.
  • Sie müssen die ordnungsgemäße und erfolgreiche Durchführung der Maßnahme sowie die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen gewährleisten.
  • Die Maßnahmen müssen im Land Sachsen-Anhalt umgesetzt werden.
  • Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

39104 Magdeburg

+49 800 560-0757

www.ib-sachsen-anhalt.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Investitionen in medizinisch-technische Geräte einschließlich baul.

Verwandte Programme

Was wir im selben Durchgang prüfen würden.

Menschen & QualifizierungZuschussbundesweitBauprogramm des Bundes in der Kinder- und JugendhilfeWenn Sie bei der Finanzierung von Baumaßnahmen für Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie für Jugendherbergen Unterstützung brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erhalten.Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)Menschen & QualifizierungZuschussBaden-WürttembergDezentrale Wohnangebote sowie Betreuungs- und Werkstattangebote für Menschen mit BehinderungenWenn Sie Maßnahmen zur Inklusion und zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Baden-Württemberg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-WürttembergMenschen & QualifizierungZuschussBayernErrichtung, Aufrechterhaltung und Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB-Förderrichtlinie – upB-FöR)Wenn Sie Maßnahmen zur Errichtung, Aufrechterhaltung und zum Betrieb einer unabhängigen psychiatrischen Beschwerdestelle (upB) für Hilfesuchende durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und PräventionMenschen & QualifizierungZuschussbundesweitESF Plus-Programm „ElternChanceN – Mit Elternbegleitung Familien stärken“In den geförderten Projekten setzen qualifizierte Elternbegleiter:innen Angebote der Bildungsbegleitung für Familien um. Zusammen mit den geförderten Koordinierungsstellen entstehen Netzwerke der Elternbegleitung im Sinne kommunaler Präventionsketten.Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)Energie, Umwelt & FlächeDarlehenZuschussMecklenburg-VorpommernHamburgFörderfonds der Metropolregion Hamburg – Förderfonds Hamburg/Mecklenburg-VorpommernWenn Sie Vorhaben zur Stärkung der Metropolregion Hamburg umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.Staatskanzlei Mecklenburg-VorpommernEnergie, Umwelt & FlächeDarlehenZuschussNiedersachsenHamburgFörderfonds der Metropolregion Hamburg – Förderfonds Hamburg/NiedersachsenWenn Sie Vorhaben zur Stärkung der Metropolregion Hamburg umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Mehr in der Förderdatenbank: Gesundheit & Soziales in Sachsen-Anhalt · Infrastruktur in Sachsen-Anhalt · Förderprogramme in Sachsen-Anhalt · Förderprogramme für Gesundheit & Soziales · Förderprogramme für Infrastruktur · Ministerium für Arbeit Sachsen-Anhalt — Förderprogramme