Förderung von Investitionen in medizinisch-technische Geräte einschließlich bauliche Anpassungen in Krankenhäusern

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Worum es geht

Wenn Sie als Krankenhausträger die Wiederbeschaffung von medizinisch-technischen Geräten planen und dazu eventuell auch bauliche Maßnahmen umsetzen müssen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Träger von Krankenhäusern bei Investitionen zur Wiederbeschaffung von medizinisch-technischen Geräten mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von mehr als 3 Jahren sowie bei baulichen Maßnahmen im Rahmen der Beschaffung und Installation. Die Förderung ist unabhängig von der Pauschalförderung durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz.

Sie erhalten die Förderung für

  • Ersatzinvestitionen zur Beschaffung von medizinischtechnischen Geräten, das sind im Wesentlichen
  • Dialysegeräte,
  • Computertomographen,
  • koronarangiographische Arbeitsplätze,
  • Kernspintomographen,
  • digitale Subtraktions-Angiographie-Geräte,
  • Herz-Lungen-Maschinen,
  • Tele-Kobalt-Therapiegeräte,
  • Gammakameras,
  • Mammographie-Geräte,
  • Linearbeschleuniger (Kreisbeschleuniger),
  • Stoßwellenlithotripter,

Positronen-Emissions-Computer-Tomographen (PET) sowie

  • Investitionen in bauliche Maßnahmen zur Anpassung und in direktem Zusammenhang mit den geförderten Investitionen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe der Förderung ergibt sich durch den Algorithmus zur Ermittlung der pauschalen Fördermittel gemäß § 1 der Verordnung über die Pauschalförderung der Krankenhäuser. Die Höhe der Zuwendung ist auf diesen Betrag begrenzt (Höchstbetrag).
  • Sie dürfen maximal 10 Prozent der Zuwendung für bauliche Maßnahmen verwenden.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger von Krankenhäusern, die die Voraussetzungen der Förderung gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz erfüllen und mit mindestens einer Hauptabteilung der folgenden Fachgebiete aufgenommen sind:

  • Augenheilkunde,
  • Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie,
  • Chirurgie,
  • Neurochirurgie,
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
  • Neurologie,
  • Frauenheilkunde,
  • Nuklearmedizin,
  • Geburtshilfe,
  • Strahlentherapie,
  • Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde,
  • Urologie,
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten,
  • Innere Medizin,
  • Kinder- und Jugendmedizin.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Die Anlagegüter, die Sie für die Wiederbeschaffung vorsehen,

müssen in der Inventarliste des Krankenhauses enthalten sein und

  • sind verschlissen.
  • Sie müssen die ordnungsgemäße und erfolgreiche Durchführung der Maßnahme sowie die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen gewährleisten.
  • Die Maßnahmen müssen im Land Sachsen-Anhalt umgesetzt werden.
  • Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

39104 Magdeburg

+49 800 560-0757

www.ib-sachsen-anhalt.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Investitionen in medizinisch-technische Geräte einschließlich baul.