Förderung von Investitionen in die öffentliche Eisenbahninfrastruktur nicht bundeseigener Eisenbahnen für den Güterverkehr in Sachsen-Anhalt (NE-Infrastrukturrichtlinien – InfraRiLi)
Worum es geht
Wenn Sie in die Ertüchtigung von Schienenwegen für den Güterverkehr der nicht bundeseigenen Eisenbahnen in Sachsen-Anhalt investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Investitionenmaßnahmen einschließlich Planungskosten zur Verbesserung von Schienenwegen der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Güterverkehr in Sachsen-Anhalt.
Sie erhalten eine ergänzende Landesförderung für Projekte, die vom Eisenbahn-Bundesamt nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz zur Ertüchtigung von Schienenwegen der nicht bundeseigenen Eisenbahnen gefördert werden:
- Ersatz, Ausbau und Neubau von Schienenwegen für den Schienengüterverkehr.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt als ergänzende Landesförderung bis zu 40 Prozent zu den vom Eisenbahn-Bundesamt nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz festgesetzten zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Richten Sie Ihren Antrag – normalerweise vor Beginn Ihres Vorhabens – bitte bis zum 31.10. des Vorjahres an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen und kommunale Eigenbetriebe, die Betreiber von Schienenwegen im Sinne des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen eine Bewilligung der Förderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz durch das Eisenbahn-Bundesamt erhalten haben.
- Bitte beachten Sie die Regelungen des Bundesbescheids.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Investitionen in die öffentliche Eisenbahninfrastruktur nicht bund.