Förderung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (Richtlinien Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte – RL IGEK)

zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen für die Entwicklung ländlicher Gemeinden planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), wenn Sie integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte (IGEK) in ländlichen Gemeinden erstellen.

Sie erhalten die Förderung für die Erarbeitung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten mit mindestens diesen Elementen:

  • Kurzbeschreibung der Region,
  • Analyse der regionalen Stärken und Schwächen,
  • Auflistung der Entwicklungsziele und geeigneter Prüfindikatoren,
  • Darlegung der Entwicklungsstrategie, einschließlich einer Digitalstrategie, der Handlungsfelder und Leitprojekte,

regionale Kriterien zur Auswahl der Förderprojekte und

  • Kriterien für die Bewertung der Zielerreichung.
  • Außerdem erhalten Sie eine Förderung, wenn Sie ein bereits gefördertes integriertes Gemeindeentwicklungskonzept fortschreiben.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 70.000 je Konzept in einem Zeitraum von 7 Jahren.
  • Wenn Sie ein bereits gefördertes integriertes Gemeindeentwicklungskonzept fortschreiben, können Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu EUR 25.000 erhalten.
  • Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Einheits- und Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Sie erarbeiten das integrierte Gemeindeentwicklungskonzept (IGEK) unter aktiver Bürgerbeteiligung und berücksichtigen diese Punkte:

  • gleichwertige Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung,
  • attraktive und lebendige Ortskerne und Behebung von Gebäudeleerständen,
  • Natur-, Umwelt- und Klimaschutz,
  • Möglichkeiten zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,

demografische Entwicklung sowie

  • Möglichkeiten zur Digitalisierung und Datennutzung.
  • Wenn Sie ein bereits gefördertes integriertes Gemeindeentwicklungskonzept fortschreiben, müssen Sie die inhaltliche Notwendigkeit der Fortschreibung schriftlich begründen.
  • Bei der Erarbeitung des integrierten Gemeindeentwicklungskonzepts müssen Sie den Leitfaden für Kommunen „Integrierte Gemeindliche Entwicklungskonzepte (IGEK) in Sachsen-Anhalt“ beachten.
  • Sie bekommen keine Förderung für Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind, und für Leistungen der öffentlichen Verwaltung.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)

alff.sachsen-anhalt.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (Richtlinien Integriert.