Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen sich der Absatz ökologisch oder regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte steigern lässt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie beim Absatz land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse hoher Qualität.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Teilnahme an Messen und Ausstellungen,
  • die Erstellung von Veröffentlichungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für landwirtschaftliche Erzeugnisse,
  • die Durchführung von und Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen,
  • Werbemaßnahmen zur Förderung von Absatzaktivitäten für land- und ernährungswirtschaftliche Erzeugnisse, zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Verbraucherinformation,
  • Maßnahmen im Rahmen von Qualitätsprogrammen von land- und ernährungswirtschaftlichen Erzeugnissen hoher Qualität.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.
  • Die Bagatellgrenze beträgt 2.000 EUR.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Fristen

Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist schriftlich bis spätestens einen Monat vor dem geplanten Beginn der Maßnahme an das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW, 40208 Düsseldorf, zu stellen. Letzter Vorlagetermin ist jeweils der 15. Oktober im Jahr.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben

  • Zusammenschlüsse von Erzeugern land- und ernährungswirtschaftlicher Produkte,
  • Unternehmen der Verarbeitung oder Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen,
  • Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung,
  • Vereine, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft,
  • sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter, wenn sie im Interesse der Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft handeln, sowie
  • Vorhabenträger anerkannter Öko-Modellregionen, die im Rahmen der Verwaltungsvorschrift des zuständigen Ministeriums zur Förderung von Öko-Modellregionen in NRW gefördert werden.
  • Unternehmen müssen die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.
  • Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
  • Sie müssen Ihre Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben und Ihr Vorhaben in Nordrhein-Westfalen durchführen. Ausgenommen davon sind Messen und Ausstellungen und Werbemaßnahmen.
  • Ihr Vorhaben muss von öffentlichem Interesse sein und die Absatzmöglichkeiten land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse verbessern.
  • Bei Messen und Ausstellungen werden Gemeinschaftsstände mit mindestens drei Unternehmen gefördert.
  • Sie dürfen bei der Erstellung von Veröffentlichungen und der Durchführung von Werbemaßnahmen keine bestimmten Unternehmen, Marken oder Herkünfte nennen.
  • Beachten Sie bitte außerdem die für die einzelnen Vorhaben geltenden besonderen Voraussetzungen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE)

45659 Recklinghausen

+49 2361 305-0

www.lave.nrw.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und .