Förderung von FuE-Projekten (Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundvorhaben), von Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers (FuE Richtlinien)
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben zur Entwicklung innovativer Produkte oder Prozesse umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Unternehmen, Forschungseinrichtung und Hochschule mit Mitteln der Europäischen Union bei Maßnahmen, die auf Produkt- und Verfahrensinnovationen, auf Prozess- und Organisationsinnovationen sowie auf die Aufrechterhaltung leistungsfähiger Forschungspotenziale gerichtet sind.
Sie können eine Förderung erhalten für
- FuE-Projekte (Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundvorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung),
- Prozess- und Organisationsinnovationen,
- Patent- und andere gewerbliche Schutzrechte (ausschließlich für kleine und mittlere Unternehmen) sowie
- Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers (ausschließlich für kleine und mittlere Unternehmen).
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses für FuE-Projekte beträgt für Unternehmen
- für Vorhaben der industriellen Forschung grundsätzlich bis zu 50 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, und
- für Vorhaben der experimentellen Entwicklung grundsätzlich bis zu 25 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- maximal jedoch EUR 500.000 je Projekt und Zuwendungsempfänger. Beinhaltet das Vorhaben auch Pilotlinien oder Pilotprojekte, erhöht sich der Zuschuss um maximal EUR 3 Millionen. Die Ausgaben müssen mindestens EUR 200.000 betragen.
- Für Einrichtungen der Forschung und der Wissensverbreitung im Rahmen nichtwirtschaftlicher Tätigkeiten beträgt die Höhe des Zuschusses bei FuE-Projekten bis zu 90 Prozent und für Hochschulen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Darüber hinaus beträgt die Höhe des Zuschusses
- im Fall von Prozess- und Organisationsinnovationen für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent und für große Unternehmen bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 500.000 bei einer Projektlaufzeit von normalerweise maximal 3 Jahren; die Ausgaben müssen mindestens EUR 200.000 betragen,
- für Patent- und andere Schutzrechte bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und
- für Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 140.000.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU,
- bei FuE-Projekten und Projekten im Bereich von Prozess- und Organisationsinnovationen im Rahmen von Gemeinschafts- und Verbundprojekten auch Großunternehmen sowie
- bei FuE-Projekten auch Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beachten Sie für FuE-Projekte, Projekte im Bereich Prozess- und Organisationsinnovationen und für die Förderung von Patent- und anderen gewerblichen Schutzrechten bitte:
- Sie müssen eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben und das Vorhaben überwiegend in Sachsen-Anhalt durchführen.
- Alle am jeweiligen Vorhaben beteiligten Partnerinnen und Partner müssen nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit eine Nutzung der Ergebnisse des Vorhabens erwarten lassen.
- Die Realisierung des Vorhabens muss eine nachhaltige Festigung oder Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens, im Fall von FuE-Projekten zusätzlich bei Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung eine Zunahme der anwendungsorientierten Transferkompetenz für die regionale Wirtschaft erwarten lassen.
Für FuE-Projekte und Projekte im Bereich Prozess- und Organisationsinnovationen gilt darüber hinaus:
- Bei der Zusammenarbeit zwischen wenigstens 2 eigenständigen Unternehmen muss mindestens ein kleines oder mittleres Unternehmen beteiligt sein und kein einzelnes Unternehmen darf mehr als 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben bestreiten.
- Bei FuE-Projekten darf der wissenschaftliche Anteil an einem Verbundprojekt 10 Prozent des Projektumfangs nicht unterschreiten und 40 Prozent nicht übeschreiten.
Bei Förderung von Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers müssen Sie Folgendes beachten:
- Sie müssen nachweisen, dass die Ausführung Ihres Vorhabens im beantragen Umfang ohne die Förderung gefährdet ist.
- Sie müssen die Innovationsberatungsdienste und die innovationsunterstützenden Dienstleistungen zu Marktpreisen erwerben.
- Sie dürfen für das Vorhaben keine anderen öffentlichen Mittel in Anspruch nehmen.
- Sie müssen in angemessenem Umfang Eigen- oder Fremdmittel zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung einsetzen, die nicht durch andere öffentliche Finanzierungshilfen ersetzt oder verbilligt werden.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von FuE-Projekten (Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundvorhaben), von P.