Förderung von Frauenhäusern
Worum es geht
Wenn Sie ein Frauenhaus betreiben, das von Gewalt bedrohten Frauen und ihren Kindern Zuflucht bietet, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Arbeit von Frauenhäusern.
Sie erhalten eine Förderung für Personal- und Sachausgaben.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab.
Ihren Antrag richten Sie bis zum 1.10. für das folgende Bewilligungsjahr, bei Erstantrag spätestens 3 Monate vor dem beantragten Förderbeginn an den zuständigen Landschaftsverband. Das ist entweder der Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige rechtsfähige Personenvereinigungen und Kapitalgesellschaften des privaten Rechts sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Das Frauenhaus muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
- Sie müssen ein Frauenhaus betreiben, das mindestens 8 Frauen mit ihren Kindern Aufnahme bietet.
- In dem Frauenhaus, für das Sie eine Förderung beantragen, müssen mindestens 2 Fachkräfte mit abgeschlossenem Hochschulstudium, davon eine Sozialarbeiterin oder Sozialpädagogin, eine Erzieherin und eine weitere Mitarbeiterin tätig sein.
- Die Gesamtarbeitszeit der Fachkräfte muss zwischen dem Vierfachen und dem Fünffachen der geltenden tariflichen monatlichen Arbeitszeit liegen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Frauenhäusern von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.