Förderung von Forschungsverbünde zur Prävention von Darmkrebs in jüngeren und künftigen Generationen
Worum es geht
Wenn Sie im Bereich der Darmkrebsforschung bei jungen Menschen tätig sind, können Sie als Verbundprojekt unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Forschungsverbünde, die schnelle Fortschritte in der Forschung bei jungen Menschen mit Darmkrebs erzielen können.
In Forschungsverbünden befassen Sie sich mit folgenden Themen:
- Ursachenforschung zum Anstieg der Häufigkeit von Darmkrebs bei jüngeren Menschen,
- Entwicklung und Testung von Vorgehensweisen in der Sekundärprävention von Darmkrebs, insbesondere Früherkennungsverfahren,
- Forschung zur Tertiärprävention von Darmkrebs, zum Beispiel relevante Faktoren bei jüngeren Patienten.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von meistens bis zu 4 Jahren. Nach einer Zwischenevaluation ist die Förderung für weitere 4 Jahre möglich.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtungen mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
- Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie eine Projektskizze beim DLR Projektträger ein. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).
- In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Fristen
Projektskizzen konnten Sie bis spätestens 20.01.2021 einreichen.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Sie müssen Ihre Erfahrung in der Forschung und Entwicklung nachweisen.
Sie halten nationale und internationale Standards zur Qualitätssicherung von präklinischer und klinischer Forschung ein.
Der Forschungsverbund muss erforderliche Partner aus Wissenschaft, medizinischer Praxis und Gesellschaft einbeziehen.
Sie müssen Ihre Ergebnisse schnell und präzise veröffentlichen, um einen Transfer in die Praxis zu ermöglichen.
Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
Antragsberechtigt sind
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
Hochschulen und
Forschungseinrichtungen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Forschungsverbünde zur Prävention von Darmkrebs in jüngeren und kü.