Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des Innovationsprogramms Zukunft Bau

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Worum es geht

Wenn Sie ein anwendungsorientiertes Forschungsprojekt in den Bereichen Bauwesen, Architektur oder Bau- und Wohnungswirtschaft mit Hochbaubezug planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt Sie im Rahmen des Innovationsprogramms Zukunft Bau bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen Bauwesen, Architektur sowie Bau- und Wohnungswirtschaft.

Sie erhalten die Förderung für Einzel- und Verbundvorhaben der anwendungsorientierten Forschung mit einem Hochbaubezug als Schwerpunkt. Einen besonders hohen Stellenwert haben der Wissenstransfer von Erkenntnissen sowie die Generierung von Innovationen für die Planungs- und Baupraxis.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 36 Monaten.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art Ihres Vorhabens und beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.

In jedem Jahr wird eine Antragsrunde zwischen dem 01. Februar und dem 31. Dezember durchgeführt. Ein entsprechender Förderaufruf mit Schwerpunkten und Fristen wird jährlich bekannt gegeben.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze vor Beginn des Vorhabens bei dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Wenn Sie bereits ein von Zukunft Bau gefördertes Vorhaben fortsetzen möchten, können Sie auch außerhalb der Antragsrunden einen Antrag einreichen. Bitte reichen Sie Ihren Antrag bis spätestens 3 Monate vor Beendigung des laufenden Projekts ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen einschließlich Gebietskörperschaften, die sich mit der Forschung und Entwicklung auf dem Gebieten des Bauwesens, der Architektur sowie der Bau- und Wohnungswirtschaft befassen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende müssen über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen.
  • Umfassende Kenntnisse zum aktuellen Stand der Forschung, des Wissens und der Technik müssen vorhanden sein und dargelegt werden.
  • Antragstellende müssen maßgeblich an der Durchführung des Vorhabens beteiligt sein.
  • Die Beteiligten müssen nachweislich über die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen zur erfolgreichen Durchführung des Vorhabens verfügen.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Von der Förderung ausgenommen sind

reine Investitionsvorhaben,

Vorhaben zur Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben sowie

nicht vorhabenbezogene Anträge (beispielsweise Anträge auf institutionelle Förderung).

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)

53179 Bonn

+49 228 9940 116-16

www.zukunftbau.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des Innovationsprog.