Förderung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Thüringen TRANSFER) – Kaltmietfreistellung
Worum es geht
Wenn Sie als junges Unternehmen mit wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten oder Betreiber eines Technologie- und Gründerzentrums oder Applikationszentrums sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Der Freistaat Thüringen unterstützt junge technologieorientierte, wissensbasierte oder kreativwirtschaftliche Unternehmen in Form einer Kaltmietfreistellung für bei einem Technologie- und Gründerzentrum (TGZ)/Applikationszentrum (APZ) angemietete Räume.
Gefördert werden die auf die Kaltmiete bezogenen tatsächlich im TGZ/APZ gewährten Mietfreistellungen für die genannten jungen Unternehmen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Als Träger oder Betreibergesellschaft eines Technologie- und Gründerzentrums oder Applikationszentrums können Sie einen Zuschuss von bis zu EUR 200.000 pro Jahr erhalten, wobei ein begünstigtes Unternehmen als Mieter mit maximal EUR 10.000 pro Jahr gefördert werden kann.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 2.500.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu festgelegten Stichtagen über das Online-Portal bei der Thüringer Aufbaubank ein.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Träger oder Betreibergesellschaften von Technologie- und Gründerzentren oder Applikationszentren. Letztempfänger der Kaltmietfreistellung sind die genannten jungen Unternehmen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie führen Ihr Projekt in Thüringen durch.
- Sie müssen sich im Umfeld des beabsichtigten Projekts mit den Fördermöglichkeiten des Bundes und der EU vertraut machen und prüfen, ob für das beabsichtigte Projekt eine Förderung durch den Bund und die EU möglich ist.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
- Die Freistellung einer Kaltmiete muss einem technologieorientierten, wissensbasierten oder kreativwirtschaftlichen Unternehmen gewährt werden.
- Das mietende Unternehmen darf nicht älter sein als 5 Jahre.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Thüringen TRANSFER) – K.
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