Förderung von Fanprojekten

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Worum es geht

Wenn Sie Projekte zur gewaltvorbeugenden Betreuung von Fußballfans planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen und Projekten zur sozialpräventiven Betreuung von Fußballfans.

Die Förderung erhalten Sie für

  • Fanprojekte nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit (NKSS), die vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) beziehungsweise von der Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL) kofinanziert werden,
  • spezifische Projekte und Maßnahmen mit der Zielstellung der Gewaltprävention im Umfeld von Fußballsportveranstaltungen,
  • Koordination von Maßnahmen und Projekten.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses bewegt sich bei Fanprojekten in der gleichen Höhe wie der Betrag des DFB beziehungsweise der DFL. Bei Maßnahmen zur Gewaltprävention und für Kooperationsmaßnahmen beträgt die Höhe des Zuschusses zu 50 Prozent der förderungsfähigen Ausgaben.
  • Ihren Antrag richten Sie bis zum 30.4. eines Jahres an das Sächsische Staatsministerium des Innern, Abteilung 3 „Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium“.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • anerkannte Träger der Jugendhilfe,
  • Kommunen,
  • Vereine und Verbände,

andere Maßnahmenträger sowie

  • der Sächsische Fußballverband.
  • Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
  • Ihr Projekt muss sich auf ein Spieljahr beziehen (1.7. bis 30.6. des folgenden Jahres).
  • Bei Fanprojekten nach dem NKSS müssen sich der DFB beziehungsweise die DFL finanziell beteiligen. Der DFB beziehungsweise die Koordinierungsstelle Fanprojekte bei der Deutschen Sportjugend muss Ihr Projekt positiv bewerten.
  • Ihre Maßnahmen zur Gewaltprävention müssen vom Sächsischen Fußballverband befürwortet werden.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projektes sicherstellen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sächsisches Staatsministerium des Innern, Ref. 33, Landespräventionsrat

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Fanprojekten von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz,.