Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien sowie Familienverbänden

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Worum es geht

Wenn Sie mit Ihrer Einrichtung Eltern beraten oder andere Angebote für Familien bereitstellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Familienberatungsstelle oder andere Einrichtung bei Maßnahmen, die die Erziehungskompetenz von Eltern und Familien insgesamt stärken.

Sie erhalten eine Förderung gemäß Familien- und Beratungsstellenfördergesetz Sachsen-Anhalt

  • als überregional tätiger Familienverband,
  • für Familienbildungsangebote,

für Familienbegegnungen mit Bildungsangeboten sowie

  • für Angebote der Familienzentren.
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Familienbildungsangebote und Familienbegegnungen mit Bildungsangeboten maximal EUR 45,00 je Teilnehmertag, wenn eine Übernachtung notwendig ist; bei Tagesveranstaltungen maximal EUR 22,00, grundsätzlich jedoch maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und
  • für Angebote der Familienzentren bis zu EUR 31.100.
  • Die Höhe des Zuschusses für überregional tätige Familienverbände ist abhängig von den im jeweiligen jährlichen Haushaltsplan des Landes zur Verfügung gestellten Mittel.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Landesjugendamt.

Die Antragsfristen für das jeweils folgende Jahr sind

für überregional tätige Familienverbände der 1.8.,

für Familienbildungsangebote der 30.9. und

für Familienbegegnungsmaßnahmen und -zentren der 30.11.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind rechtsfähige, als gemeinnützig anerkannte Vereine, die überwiegend in der Arbeit mit Familien tätig sind, sowie Institutionen, Verbände und juristische Personen mit Sitz in Sachsen-Anhalt, darunter Betreiber von Familienzentren, Landesfamilienverbände sowie Verbände und andere Vereine der freien Wohlfahrtspflege.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Sie müssen Ihre Aufgabe landesweit und nachhaltig erfüllen und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten.

Familienbildungs- und -begegnungsmaßnahmen mit Bildungsangeboten müssen

landesweit bedeutsam sein und

  • von einer pädagogischen Fachkraft mit einem akademischen Abschluss durchgeführt oder zumindest verantwortet werden.
  • In einem geförderten Familienzentrum müssen Sie im Bewilligungszeitraum durchgängig mindestens eine pädagogische Fachkraft mit 0,7 Vollbeschäftigteneinheiten mit einem akademischen Abschluss beschäftigen.
  • Als Betreiber eines Familienzentrums müssen Sie den regelmäßigen Fachaustausch mit anderen Familienzentren auf Bundes- oder Landesebene nachweisen und über ein Konzept zur kontinuierlichen Qualitätssicherung und -entwicklung verfügen.
  • Bitte beachten Sie außerdem die besonderen Voraussetzungen der jeweiligen Maßnahmen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

06114 Halle (Saale)

0345 5141619

lvwa.sachsen-anhalt.de

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