Förderung von Digitalisierungsprojekten für die Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ (Richtlinie Sachsen-Anhalt Digital)

Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

Förderart
Zuschuss
Fördergeber
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Stand
11.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie ein innovatives Digitalisierungsprojekt umsetzen wollen, das ganzheitlich im Land Sachsen-Anhalt wirkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Durchführung qualitativ hochwertiger und anspruchsvoller Digitalisierungsprojekte zur Umsetzung der Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“.

Sie erhalten die Förderung beispielsweise für

  • Organisationsinnovationen (Anwendung digitaler Methoden in den Geschäftspraktiken, Arbeitsabläufen, Geschäftsbeziehungen),
  • Prozessinnovationen (Anwendung neuer oder verbesserter Methoden für Produktion und Leistungserbringung),
  • Produktinnovationen (Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen) oder
  • interdisziplinäre Vernetzung von Informationen mit regionalem Bezug.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 120.000 EUR. Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000 EUR.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Städte, Gemeinden, Zweckverbände) und
  • juristische Personen des privaten Rechts (Vereine, Unternehmen).

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Ihr Digitalisierungsprojekt muss

  • innerhalb der 18 Themenfelder der Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ verfolgt werden,
  • mit ethischen und demokratischen Grundsätzen übereinstimmen,
  • innovativ und zukunftsorientiert sein,
  • nachnutzbar gestaltet sein,
  • einen relevanten Beitrag zur Realisierung von den festgelegten Querschnittszielen der Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ leisten und
  • von besonderem Interesse für das Land Sachsen-Anhalt sein.
  • Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen.
  • Die Gesamtkosten Ihres Digitalisierungsprojekts müssen 5.000 EUR überschreiten (Bagatellgrenze).

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 11.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

39114 Magdeburg

+49 391 5677120

mid.sachsen-anhalt.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Digitalisierungsprojekten für die Strategie „Sachsen-Anhalt Digita.

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