Förderung von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten

Film- und Medienstiftung NRW

Förderart
Darlehen, Zuschuss
Fördergeber
Film- und Medienstiftung NRW
Stand
08.05.2026

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Qualität pädagogisch bedeutsamer digitaler Spiele und interaktiver Inhalte gesteigert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Konzept- und Prototypentwicklung sowie bei der Produktion von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten.

Sie erhalten die Förderung für Konzept- und Prototypentwicklung als Zuschuss und für Produktionsvorhaben als zinsloses Darlehen.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • für Konzeptentwicklung bis zu 80 Prozent Ihrer veranschlagten Kosten, höchstens jedoch EUR 20.000 je Einzelprojekt,
  • für Prototypenentwicklung bis zu 50 Prozent, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 80 Prozent Ihrer veranschlagten Entwicklungsausgaben, höchstens jedoch EUR 80.000 je Einzelprojekt, sowie bei besonders aufwendigen Vorhaben bis zu EUR 100.000,
  • für Produktion bis zu 50 Prozent Ihrer veranschlagten förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 500.000 je Einzelprojekt.
  • Sie müssen einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent erbringen.
  • Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens und fristgerecht zu den jeweiligen Terminen per E-Mail und postalisch an die Film- und Medienstiftung NRW.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen und gewerbetreibende Person mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Ihr Projekt muss die Voraussetzungen des Kriterienkatalogs in Anhang 1 der Förderrichtlinie erfüllen.

Ihr Projekt muss

  • qualitativ förderungswürdig sein,
  • die Würde des Menschen achten,

die Grundrechte respektieren und

  • die Achtung vor dem Leben fördern.
  • Vor der Antragstellung müssen Sie ein Beratungsgespräch führen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, deren Inhalte

  • Krieg sowie physische und psychische Gewalt verherrlichen,
  • zum Rassenhass aufstacheln,

pornografisch sind oder

Kinder und Jugendliche sittlich gefährden.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Film- und Medienstiftung NRW

40221 Düsseldorf

0211 930500

www.filmstiftung.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten von Bundesministerium .

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