Förderung von Bio-Musterregionen (VwV Bio-Musterregionen)
Worum es geht
Wenn Sie zusammen mit anderen Akteurinnen und Akteuren Konzepte für eine Region entwickeln, um die Vermarktung der dort erzeugten Bio-Lebensmittel zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Umsetzung von Konzepten zur Einrichtung einer Bio-Musterregion.
Sie erhalten die Förderung für die Schaffung eines Netzwerks für die Zusammenarbeit von verschiedenen Unternehmen im Agrarsektor, in der Nahrungsmittelkette und anderen Akteurinnen und Akteuren des Agrarsektors (einschließlich Erzeugergruppierungen, Genossenschaften und Branchenverbände) durch ein Regionalmanagement.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln und der Anzahl der ausgewählten Bio-Musterregionen ab.
Die Förderung beträgt bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Personalkosten.
Für Sachkosten erhalten Sie eine Festbetragsfinanzierung.
In einem Wettbewerbsverfahren können Sie sich mit Ihrem Regionalkonzept bewerben. Wenn Sie als neue Bio-Musterregion Baden-Württemberg ausgewählt und ernannt wurden, richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das zuständige Regierungspräsidium.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind rechtsfähige Zusammenschlüsse aus Regionen, Kommunen und Akteuren des regionalen Agrarsektors.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Planen Sie ein Projekt im Verbund mit anderen, so müssen Sie Ihre Zusammenarbeit gemeinsam in einem Kooperationsvertrag festlegen und darin einen Lead-Partner feststellen.
- Bei der Umsetzung Ihres Konzepts zur Einrichtung einer Bio-Musterregion stellen Sie die Zusammenarbeit zwischen kleinen Wirtschaftsteilnehmenden im Agrarsektor sicher, wenn es um die Organisation von gemeinsamen Arbeitsabläufen und die gemeinsame Nutzung von Anlagen und Ressourcen geht.
- Sie stellen außerdem die horizontale und vertikale Zusammenarbeit zwischen Akteurinnen und Akteuren der Versorgungskette sicher, um kurze Versorgungsketten und lokale Märkte zu schaffen und zu entwickeln.
- Der Zuschlag als Bio-Musterregion im Rahmen eines Auswahlverfahrens liegt vor.
- Der Sitz oder die Niederlassung Ihres Regionalmanagements liegt innerhalb der Bio-Musterregion.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Regierungspräsidien Baden-Württemberg
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Bio-Musterregionen (VwV Bio-Musterregionen) von Bundesministerium .