Förderung von Bildungsveranstaltungen in der Jugendarbeit und zum Ausgleich von Verdienstausfällen

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Worum es geht

Wenn Sie in Niedersachsen eine Bildungsveranstaltung für Jugendliche planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Verband oder Verein bei der Durchführung von Bildungsveranstaltungen. Durch die Unterstützung können Sie die Teilnahmekosten senken und den Verdienstausfall ehrenamtlich tätiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgleichen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bei Bildungsveranstaltungen je nach Dauer zwischen EUR 7,50 und EUR 23,00 je Tag und Teilnehmenden.

Für den Ausgleich von Verdienstausfall beträgt Ihr Zuschuss bis zu EUR 100,00 für jeden vollen Arbeitstag unbezahlter Freistellung.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Bei der Antragstellung müssen Sie die voraussichtliche Teilnehmendenzahl, die voraussichtliche Zuwendungshöhe und die von Ihnen vorgesehenen Themenbereiche angeben.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die auf Landesebene als Träger der freien Jugendhilfe anerkannten Jugendverbände.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die Teilnehmenden Ihrer Bildungsveranstaltung müssen zwischen 12 und 27 Jahre alt sein.
  • Die meisten der Teilnehmenden an Ihrer Bildungsveranstaltung müssen aus Niedersachsen kommen.
  • Wird Ihre Maßnahme bereits anderweitig gefördert, erhalten Sie keine Unterstützung.
  • Sie müssen bei Ihrer Maßnahme darauf achten, dass die Bildungsveranstaltung das Prinzip des Gender Mainstreamings und die spezifischen Lebenslagen junger Menschen mit Behinderungen angemessen berücksichtigt.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

31134 Hildesheim

05121 3040

soziales.niedersachsen.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Bildungsveranstaltungen in der Jugendarbeit und zum Ausgleich von .