Förderung von Betreuungsvereinen

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Förderart
Zuschuss
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie als anerkannter Betreuungsverein finanzielle Unterstützung zur Wahrnehmung Ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Querschnittsaufgaben benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt den Erhalt und die Weiterentwicklung eines möglichst flächendeckenden Angebotes an Betreuungsvereinen.

Als ein anerkannter Betreuungsverein bekommen Sie die Förderung für Personal- und Sachausgaben für Mitarbeitende, die zur Wahrnehmung folgender Querschnittsaufgaben angestellt sind:

  • planmäßige Information über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen,
  • planmäßige Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer,
  • Einführung in die Aufgaben, Fortbildung, Beratung und Unterstützung der vom Betreuungsgericht bestellten ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer,
  • Gewährleistung des Abschlusses einer Vereinbarung mit ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer über deren Begleitung und Unterstützung sowie
  • Beratung und Unterstützung Bevollmächtigter.
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu den Personal- und Sachausgaben für Ihre Mitarbeitenden.
  • Die Höhe der Grundförderung beträgt maximal 24.000 EUR pro Jahr und Vollzeitstelle in Ihrem Betreuungsverein. Es wird pro Betreuungsverein höchstens eine Vollzeitstelle gefördert.
  • Die Höhe einer möglichen Zusatzförderung hängt jeweils von der Art Ihres Vorhabens ab.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte normalerweise bis spätestens zum 31. März des laufenden Jahres online an den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind anerkannte Betreuungsvereine, die unter Beteiligung von

  • Trägern der freien Wohlfahrtspflege,
  • Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts,

sonstigen gemeinnützigen Trägern oder

Kommunen

gebildet werden.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Als Antragstellende müssen Ihre Einzugsbereiche untereinander und mit den örtlichen Betreuungsbehörden für die Stadt- und Landkreise abstimmen und in der örtlichen Arbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten mitwirken.
  • Sie gewährleisten eine angemessene Personalausstattung, sodass mindestens eine als Vollzeit- oder Teilzeitkraft angestellte und fachlich qualifizierte Mitarbeiterin oder ein als hauptberufliche Vollzeit- oder Teilzeitkraft angestellter und fachlich qualifizierter Mitarbeiter zur Verfügung steht.
  • Sie verlangen für Ihre beruflichen Betreuerinnen und Betreuer Vergütung und Aufwendungsersatz nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz.
  • Als kommunale Träger müssen Sie sich an den Ausgaben in gleicher Höhe beteiligen wie das Land.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg

70176 Stuttgart

+49 711 6375-0

www.kvjs.de/startseite/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Betreuungsvereinen von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimas.

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