Förderung von Beratungsleistungen zur Unterstützung bei der Antragstellung im Zusammenhang mit einer EU-Fördermaßnahme – „Horizont Impuls“ –

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen

Worum es geht

Wenn Sie als KMU sich zur Beantragung einer EU-Fördermaßnahme im Rahmen von Horizont Europa beraten lassen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kleinstunternehmen, kleines und mittleres Unternehmen (KMU) mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), wenn Sie an forschungs-, entwicklungs- und innovationsrelevanten EU-Direktfördermaßnahmen in den Säulen 2 und 3 (nur EIC Accelerator) bei Horizont Europa teilnehmen möchten.

Sie erhalten die Förderung für die Inanspruchnahme externer Dienstleistungen durch private Anbieterinnen und Anbieter, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen zur Vorbereitung von europäischen Projektanträgen für folgende Maßnahmen:

  • Vorbereitung eines Antrags für eine Projektkoordinatorin oder einen Projektkoordinator in der Säule 2 von Horizont Europa,
  • Vorbereitung eines Antrags für eine Partnerin oder einen Partner in einem Projektantrag in der Säule 2 von Horizont Europa,
  • Vorbereitung der 2. Stufe (Vollantrag) als Teilnehmerin und Teilnehmer am EIC Accelerator Säule 3 Horizont Europa.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für einen Förderzeitraum von bis zu 2 Jahren, maximal aber
  • EUR 30.000 für die Vorbereitung eines Antrags für eine Projektkoordinatorin oder einen Projektkoordinator in der Säule 2 von Horizont Europa,
  • EUR 10.000 für die Vorbereitung eines Antrags für eine Partnerin oder einen Partner in einem Projektantrag in der Säule 2 von Horizont Europa und
  • EUR 15.000 für die Vorbereitung der 2. Stufe (Vollantrag) als Teilnehmerin und Teilnehmer am EIC Accelerator Säule 3 Horizont Europa.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 5.000 betragen.
  • Beachten Sie bitte, dass während der Laufzeit von Horizont Europa maximal 3 Förderungen in unterschiedlichen Projekten/Kooperationen pro Unternehmen möglich sind.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte in Niedersachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Vorhaben, die Sie bei der EU beantragen wollen, müssen in einem der Stärkefelder der Niedersächsischen regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung (RIS3) durchgeführt werden, das sind:

  • Mobilität,
  • Lebenswissenschaften,
  • Energietechnologien und -systeme,
  • Land- und Ernährungswirtschaft,
  • Neue Materialien,
  • Produktionstechnik,
  • Maritime Wirtschaft,
  • Digitale Wirtschaft,
  • Querschnittsfeld: Digitale Wirtschaft.
  • Bei Förderung von Beratungen zur Vorbereitung eines Antrags für eine Projektkoordinatorin oder einen Projektkoordinator und zur Vorbereitung eines Antrags für eine Partnerin oder einen Partner in einem Projektantrag in der Säule 2 von Horizont Europa muss es eine zum Vorhaben passende Ausschreibung in der Säule 2 von Horizont Europa geben.
  • Bei Förderung von Beratungen zur Vorbereitung der 2. Stufe (Vollantrag) als Teilnehmerin und Teilnehmer am EIC Accelerator Säule 3 Horizont Europa muss das Vorhaben die Phase 1 des EIC Accelerators erfolgreich absolviert haben.
  • Das Angebot der Dienstleisterin oder des Dienstleisters an Sie als antragstellendes Unternehmen muss den Nachweis einer angemessenen Qualifikation auf dem Gebiet der bundesweiten und/oder europäischen Forschungs- und Innovationsförderung enthalten und Sie dürfen die Dienstleisterin oder den Dienstleister noch nicht beauftragt haben.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Dienstleistungen durch Betriebsangehörige, ein unmittelbar oder mittelbar mit dem Antragstellenden verbundenes Unternehmen sowie durch Ehegattinnen und Ehegatten, eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder Verwandte 1. Grades des Antragstellenden.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

30177 Hannover

0511 300319284

www.nbank.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Beratungsleistungen zur Unterstützung bei der Antragstellung im Zu.