Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport (Förderrichtlinien Sportstättenbau – FR Bau)
Worum es geht
Das Bundeskanzleramt unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen Bau-, Erweiterungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an anerkannten Einrichtungen des Spitzensports.
Gefördert werden Bau-, Erweiterungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen für den Spitzensport, insbesondere:
- an Olympiastützpunkten (OSP),
- an anerkannten Bundesstützpunkten (BSP),
- am Olympischen und Paralympischen Trainingszentrum für Deutschland in Kienbaum (KOPT),
- am Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten (FES),
- am Institut für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT).
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der geförderten Einrichtung. Die Höhe beträgt:
- am FES bis zu 100 %,
- am KOPT bis zu 100 %,
- an OSP bis zu 70 %,
- am IAT bis zu 67 %,
- an anerkannten BSP bis zu 45 %.
- Die Antragstellung erfolgt über das jeweilige Land beim BKAmt.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderrichtlinie Sportstättenbau ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind:
- Bundesländer, wenn sie sich an der Finanzierung beteiligen,
- Bundessportfachverbände,
- Träger von Einrichtungen des Stützpunktsystems,
- sonstige Träger von Einrichtungen, Projekten und Maßnahmen des Spitzensports.
- Land, Kommune und Träger beteiligen sich in angemessenem Umfang an der Gesamtfinanzierung.
- Die vollständige Sicherung der Gesamtfinanzierung ist gewährleistet.
- Die zu fördernde Maßnahme ist in ein bestehendes Förderkonzept und in festgelegte Strukturen des Spitzensports eingebettet.
- Es besteht ein örtlicher oder sportartspezifischer, sportfachlicher Bedarf für die konkrete Maßnahme.
- Sie erfüllen die in Abschnitt 4 der Förderrichtlinie genannten Voraussetzungen.
- Der Bedarf olympischer oder paralympischer Einrichtungen des Spitzensports hat Vorrang.
Ausgeschlossen von der Förderung sind unter anderem:
- Baumaßnamen an Einrichtungen, die ausschließlich oder überwiegend dem professionellen Sport dienen oder gewerbsmäßig, d.h. mit einer Gewinnerzielungsabsicht, betrieben werden,
- Baumaßnahmen für Zuschauer, insbesondere Tribünenanlagen sowie Sanitär- und Versorgungseinrichtungen,
- die Bereitstellung von Grundflächen und die öffentliche Erschließung,
- die Baufreimachung und Herrichtung von Grundflächen,
- Kfz-Stellplätze,
- Kunst am Bau.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport (Förderrichtlinien Sportstättenb.