Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen – Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Worum es geht

Wenn Sie Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung einrichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen fördert die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Schaffung von Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte junge Menschen sowie
  • die Einstellung von schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten arbeitslosen oder arbeitsuchenden Menschen, die besondere Schwierigkeiten haben, auch unter Inanspruchnahme von Regelleistungen inklusiv am Arbeitsmarkt teilzuhaben.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt für jeden Ausbildungsplatz beziehungsweise für jeden Arbeitsplatz bis zu EUR 5.000. Der Mindestbetrag liegt bei EUR 2.500.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Abschluss des Ausbildungs- oder Arbeitsvertrags und bei befristeten Arbeitsverträgen vor Abschluss des Änderungsvertrags bei der für den Betriebssitz zuständigen Agentur für Arbeit.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind arbeitgebende natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts mit Betriebssitz im Freistaat Sachsen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsverhältnis anbieten.
  • Nicht gefördert wird die Besetzung mit Bezieherinnen und Beziehern von Renten wegen voller Erwerbsminderung.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

zuständige Agentur für Arbeit

www.arbeitsagentur.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen – A.