Förderung von Agrarumweltmaßnahmen

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Worum es geht

Wenn Sie Ihre landwirtschaftlich genutzten Flächen besonders umweltfreundlich bewirtschaften wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei folgenden Agrarumweltmaßnahmen:

  • Anbau vielfältiger Kulturen mit großkörnigen Leguminosen,
  • Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge,
  • Anlage von Uferrandstreifen,
  • Anlage von Erosionsschutzstreifen,
  • Anlage mehrjähriger Buntbrachen,

Anbau von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen und

  • Getreideanbau mit weiter Reihe und optional Stoppelbrache.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme.
  • Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens elektronisch bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit gemäß der GAP(Gemeinsame Agrarpolitik)-Direktzahlungen-Verordnung ausüben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie führen Ihre Maßnahme für mindestens 5 Jahre durch.
  • Sie geben den zuständigen Prüfungsorganen jederzeit die Möglichkeit zur Kontrolle.
  • Es muss sich um landwirtschaftliche Produktionsflächen gemäß der GAP-Direktzahlungen-Verordnung handeln, die in Nordrhein-Westfalen liegen.
  • Für die einzelnen Fördermaßnahmen gelten zusätzlich gesonderte Voraussetzungen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

48147 Münster

0251 23760

www.landwirtschaftskammer.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Agrarumweltmaßnahmen von Bundesministerium für Wirtschaft und Klim.