Förderung von Agrarmarketingmaßnahmen

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Absatzmöglichkeiten für und zur Verbreitung von Kenntnissen über landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Rheinland-Pfalz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei Marketingmaßnahmen, die den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse fördern und die Verbreitung von Kenntnissen über Lebensmittel und Ernährung bei den Verbrauchern unterstützen.

Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:

  • Veranstaltung von und die Teilnahme an Wettbewerben, Messen und Ausstellungen sowie
  • Werbeveröffentlichungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für landwirtschaftliche Erzeugnisse.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss

  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie können den Zuschuss degressiv gestaffelt über einen Zeitraum von 3 Jahren beziehen.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die jeweils zuständige Bewilligungsbehörde. Das ist bei
  • Maßnahmen nach dem Milch- und Fettgesetz: die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD),
  • Maßnahmen zum Weinbau: die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz,
  • allen weiteren Maßnahmen: das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Erzeugerorganisationen und Vereinigungen von Erzeugerorganisationen nach dem Agrarorganisationen-und- Lieferketten-Gesetz,
  • Erzeugerzusammenschlüsse nach dem GAK-Gesetz,
  • Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse,
  • Schutzgemeinschaften über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel,
  • Vereinigungen gemäß des Milch- und Fettgesetzes,
  • Marketing- und Absatzförderungseinrichtungen,
  • Gemeinden und Regionalinitiativen,

berufsständische Verbände und Institutionen sowie

Verbände und Institutionen des Verbraucherschutzes und der Ernährungsbildung.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Erzeugergruppierungen oder sonstige Organisationen müssen die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der KMU-Definition der EU erfüllen.
  • Ihre Maßnahmen müssen Informationen zur Produktqualität, zu ernährungsphysiologischen Aspekten, zu saisonalen oder regionalen Besonderheiten, zu Anbau, Ernte und Verarbeitung liefern.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Investitionen und Personalkosten, falls sie nicht dem Förderzweck dienen sowie
  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz

54290 Trier

+ 49 651 9494-0

add.rlp.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Agrarmarketingmaßnahmen von Bundesministerium für Wirtschaft und K.