Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderungsrichtlinie (R-StBauF)

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen

Förderart
Zuschuss
Stand
07.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen als Gesamtmaßnahmen durchführen und abwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie gemeinsam mit dem Bund bei der Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen.

Sie erhalten die Förderung im Rahmen folgender Programmbereiche:

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne,
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten sowie
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten.
  • Sie erhalten die Förderung für die Durchführung gebietsbezogener städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen als Gesamtmaßnahmen. Im Fall interkommunaler Kooperationen werden auch Vorbereitungsmaßnahmen gefördert.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise maximal 2/3 der förderfähigen Ausgaben.
  • Reichen Sie Ihre Anmeldung zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm bitte über das zuständige Amt für regionale Landesentwicklung bis zum 1. Juni des Jahres, das der Förderung vorausgeht, beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden in Niedersachsen.

Die Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Ausgaben der Gesamtmaßnahme nachhaltig einsetzen, das bedeutet, dass die sozialen und wirtschaftlichen Interessen mit der langfristigen Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen in Einklang gebracht werden.
  • Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Ausgaben der Gesamtmaßnahme weder von der Gemeinde selbst noch von anderen öffentlichen Aufgabenträgern getragen oder anderweitig gedeckt werden können.
  • Bei Durchführungsmaßnahmen müssen Sie als Gemeinde für das Fördergebiet ein integriertes (städtebauliches) Entwicklungskonzept vorlegen.
  • Ihr Vorhaben, also die Gesamtmaßnahme, muss in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen werden.
  • In allen Programmen müssen Sie bei Ihren Maßnahmen Aspekte des Klimaschutzes und zur Anpassung an den Klimawandel berücksichtigen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderungs.

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