Förderung staatlich anerkannter Altenpflegeschulen (Altenpflegeschule-Richtlinie)
Worum es geht
Wenn Sie als Träger einer staatlich anerkannten Altenpflegeschule eine qualitativ hochwertige und fachgerechte Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe sicherstellen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.
Das Saarland unterstützt Sie als Träger einer staatlich anerkannten Altenpflegeschule bei der Sicherstellung des Schulbetriebs.
Sie bekommen die Förderung für die Personal- und Sachkosten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 330,00 monatlich je Schülerin und Schüler.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Träger staatlich anerkannter Altenpflegeschulen mit Sitz im Saarland.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Sie dürfen für die jeweiligen Ausbildungsplätze keine anderen Finanzierungen erhalten.
- Sie stellen eine qualitativ hochwertige und fachgerechte Ausbildung für die Berufe in der Altenpflege und Altenpflegehilfe sicher.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
66119 Saarbrücken
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung staatlich anerkannter Altenpflegeschulen (Altenpflegeschule-Richtlinie.