Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe – RL-PsySu)

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Förderart
Zuschuss
Region
Sachsen
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben durchführen, die psychisch kranken oder suchtkranken Menschen helfen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen für psychisch kranke, suchtkranke, psychisch behinderte Menschen sowie Menschen, die von psychischer Krankheit oder Behinderung oder von Suchtkrankheit bedroht sind.

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe sowie Präventions- und Unterstützungsmaßnahmen im psychiatrischen Bereich.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent, bei überregionalen Vorhaben bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Reichen Sie Ihren Antrag 2 Monate vor Beginn des Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.

Sie können über diese Richtlinie vorerst keine Förderung im Bereich „Gemeindepsychiatrische Versorgungssysteme erhalten und weiterentwickeln“ bekommen. Alternativ können Sie eine Förderung über die Sächsische Kommunalpauschalenverordnung erhalten.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit fachlicher Kompetenz und Erfahrung, die sie für die Aufgabe qualifizieren.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen als Antragstellerin und Antragsteller eine fachlich fundierte Konzeption vorlegen.
  • Ihr Eigenanteil als Antragstellerin und Antragsteller an der Finanzierung liegt bei mindestens 10 Prozent.
  • Bei regionalen Vorhaben muss der zuständige Landkreis beziehungsweise die zuständige kreisfreie Stadt weitere 10 Prozent der Finanzierung übernehmen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

01069 Dresden

0351 49100

www.sab.sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilf.

Verwandte Programme

Was wir im selben Durchgang prüfen würden.

Menschen & QualifizierungZuschussSachsenInvestitionen für Jugendhilfeeinrichtungen (FRL Investitionen)Wenn Sie bauliche oder ausstattende Maßnahmen an Jugendhilfeeinrichtungen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen ZusammenhaltMenschen & QualifizierungZuschussSachsenFörderrichtlinie KitaBau – FöriKitaBauWenn Sie bauliche Vorhaben im Bereich der Kinderbetreuung durchführen oder die Erstausstattung einer Einrichtung vornehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK)Forschung & EntwicklungZuschussSachsenGesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und PalliativversorgungWenn Sie Vorhaben zur Gesundheitsförderung, Stärkung des Gesundheitswesens sowie der Hospiz- und Palliativversorgung unterstützen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.Landesdirektion SachsenMenschen & QualifizierungZuschussSachsenInvestive Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (RL Investitionen Teilhabe)Wenn Sie als Träger in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)Menschen & QualifizierungZuschussbundesweitBauprogramm des Bundes in der Kinder- und JugendhilfeWenn Sie bei der Finanzierung von Baumaßnahmen für Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie für Jugendherbergen Unterstützung brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erhalten.Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)Menschen & QualifizierungZuschussBaden-WürttembergDezentrale Wohnangebote sowie Betreuungs- und Werkstattangebote für Menschen mit BehinderungenWenn Sie Maßnahmen zur Inklusion und zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Baden-Württemberg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Mehr in der Förderdatenbank: Gesundheit & Soziales in Sachsen · Infrastruktur in Sachsen · Förderprogramme in Sachsen · Förderprogramme für Gesundheit & Soziales · Förderprogramme für Infrastruktur · Sächsisches Staatsministerium für Soziales — Förderprogramme