Förderung qualifizierter Fachkonzepte im Kontext nachhaltiger Mobilität

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Worum es geht

Sie planen die Mobilität vor Ort nachhaltig zu gestalten? Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Erstellung qualifizierter Fachkonzepte für Verkehr und Klimaschutz. Erhalten Sie Zuschüsse für Radverkehrskonzepte, Klimamobilitätspläne oder Parkraummodelle.

Sie können eine Förderung erhalten, um qualifizierte Fachkonzepte für eine nachhaltige Mobilität zu erstellen. Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie dabei, Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrsbereich gezielt umzusetzen. Das Land möchte den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) im Verkehrssektor bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent senken.

Diese Fachkonzepte bilden eine wichtige Grundlage für künftige Förderungen über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Durch die Konzepte steigern Sie die Effizienz Ihrer Investitionen. Sie verbessern die Qualität Ihrer Verkehrsplanung und schaffen sichere Verkehrsnetze.

Gefördert werden einzelne Konzepte und Kombinationen folgender Bereiche der nachhaltigen Mobilität:

Modal-Split-Erhebung

Klimamobilitätsplan

Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz

Parkraumkonzept

Konzept für Ladeinfrastruktur

Konzept für lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten

Fußverkehrskonzept

Fußgängerquerungskonzept

Schulwegplan

Radvekehrskonzept

Bicycle Policy Audit (BYPAD)

Bike+Ride-Konzept

  • Konzept für multimodale Knoten (Mobilitätsstationen, künftig Mobilstationen)
  • Die jeweiligen Anforderungen für einzelne Bereiche entnehmen Sie bitte den Fördergrundsätzen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Verfahrensablauf

Das Verfahren zur Erlangung der Förderung gliedert sich in folgende Schritte:

  • Sie informieren sich über die aktuellen Fördergrundsätze und Qualitätsstandards des Ministeriums.
  • Sie holen ein qualifiziertes Angebot bei einem Fachbüro oder einem Dienstleister ein.
  • Sie erstellen die notwendigen Unterlagen wie Übersichtspläne und Beteiligungskonzepte.
  • Sie reichen Ihren schriftlichen Förderantrag beim örtlich zuständigen Regierungspräsidium ein.
  • Das Regierungspräsidium prüft Ihren Antrag als zuständige Bewilligungsstelle nach pflichtgemäßem Ermessen.
  • Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung einen Zuwendungsbescheid.

Fristen

Es gibt keine Fristen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel.

rechtliche Voraussetzungen

Damit Ihr Vorhaben gefördert werden kann, müssen Sie hohe qualitative Standards erfüllen:

  • Sie richten Ihre Verkehrsplanung strategisch aus und definieren Ziele sowie Budgets.
  • Sie beteiligen die Öffentlichkeit und informieren über Ihre Vorhaben.
  • Sie planen bereits bei der Antragstellung die spätere Überprüfung der Maßnahmenwirkung ein.
  • Sie prüfen, wie Sie Mobilitätsdaten über die Plattform MobiData BW® (siehe weiterführende Links) verfügbar machen können.
  • Bei Modal-Split-Erhebungen: Sie befragen mindestens 1 % der Bevölkerung beziehungsweise mindestens 1.000 Personen. Hinweis für Kommunen bis zu 20.000 Einwohnende: Führen Sie eine Vollerhebung durch, falls Sie mit einem geringen Rücklauf der Befragung rechnen.
  • Bei multimodalen Verkehrsmodellen: Das Modell muss sich explizit für klimaschutzorientierte Planungen eignen.
  • Beachten Sie, dass für reine Datenerhebungen reduzierte Anforderungen gelten. Hier müssen Sie vor allem die Datenverfügbarkeit und das Fachangebot nachweisen.

weitere Informationen

Bitte reichen Sie für die Antragstellung folgende Unterlagen ein:

  • Legen Sie ein aussagekräftiges Angebot eines Fachbüros oder eines öffentlichen Akteurs bei.
  • Listen Sie die zu beauftragenden Leistungen und die Kosten detailliert auf.
  • Fügen Sie Übersichtspläne in einem geeigneten Maßstab bei.
  • Beschreiben Sie die Formate für die Öffentlichkeitsbeteiligung und die begleitende Kommunikation.
  • Integrieren Sie bereits im Antrag ein Arbeitspaket zum Evaluationskonzept für die spätere Umsetzung.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Regierungspräsidien Baden-Württemberg

rp.baden-wuerttemberg.de

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