Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen an Vereine und Verbände für Aufgaben der Betreuung von Menschen mit (drohenden) Behinderungen

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Worum es geht

Wenn Ihr Verein oder Verband Menschen mit Behinderungen betreut, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie als Verein oder Verband, der Menschen mit (drohenden) Behinderungen betreut, bei nichtinvestiven sozialen Maßnahmen.

Sie erhalten die Förderung für Sachausgaben der geschäftsführenden Stelle Ihres Verbandes oder Vereins.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, ab dem 1.1.2023 beträgt die Förderung bis zu 80 Prozent.

Stellen Sie Ihren Antrag bis zum 31.10. für das Folgejahr beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Referat Behindertenpolitik.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Landesvereine und -verbände sowie Kreis- und Ortsvereine und -verbände, deren Aufgabe darin besteht, Menschen mit (drohenden) Behinderungen zu betreuen und zu fördern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Bei der Beteiligung anderer Zuwendungsgeber an der Gesamtfinanzierung der Maßnahme müssen Sie die Bewilligung der Mittel nachweisen.
  • Sie erhalten keine Förderung, wenn gegen Sie ein Vergleichs-, Gesamtvollstreckungs- oder Insolvenzverfahren beantragt wurde.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

99096 Erfurt

0361 573811000

www.tmasgff.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen an Vereine und Verbände für Aufgabe.