Förderung nachhaltiger integrierter Mobilitätspläne

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Worum es geht

Wenn Sie als hessische Kommune einen nachhaltigen Mobilitätsplan erstellen und umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Hessen unterstützt Sie als Kommune bei Vorhaben der Mobilitätsplanung, die der Umsetzung der Verkehrswende und der Erreichung von Klimaneutralität im Verkehr dienen.

Sie erhalten die Förderung für

die Erstellung eines nachhaltigen integrierten Mobilitätsplans sowie

  • das Umsetzungsmanagement eines nachhaltigen integrierten Mobilitätsplans, vor allem durch Anstoß konkreter Maßnahmenpakete und die übergreifende Koordination des Umsetzungsprozesses.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Ihrer Leistungsfähigkeit und beträgt

für die Erstellung normalerweise 70 Prozent und

für das Umsetzungsmanagement normalerweise 50 Prozent

  • der zuwendungsfähigen Ausgaben, im Fall einer Kumulation mit Bundes- oder EU-Mitteln bis zu 90 Prozent.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die HA Hessen Agentur GmbH.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind hessische Kommunen (Gemeinden, Städte und Landkreise).

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen den nachhaltigen integrierten Mobilitätsplan, für den Sie eine Förderung beantragen, auf Grundlage der in den europäischen SUMP-Leitlinien (Sustainable Urban Mobility Plan) festgelegten Schritte aufstellen, auf bewährten Planungsansätzen aufbauen und in besonderem Maße Zusammenarbeits-, Beteiligungs- und Evaluationsprinzipien berücksichtigen.
  • Beachten Sie bitte, dass ein nachhaltiger integrierter Mobilitätsplan als erstellt gilt, wenn er in Ihrer Kommune auf politischer Ebene beschlossen wurde.

Zum Umsetzungsmanagement geförderter Mobilitätspläne gehören vor allem:

  • kontinuierliches Monitoring der Umsetzung (und bei Bedarf die Anpassung der beschlossenen Maßnahmenpakete sowie einzelner Maßnahmen) in Zusammenarbeit mit den beteiligten Fachpersonen und Organisationen,
  • Information und Einbindung sowohl von Bürgerinnen und Bürgern als auch weiteren Interessengruppen und der Öffentlichkeit sowie
  • konkrete Umsetzung von einzelnen, übergeordneten Maßnahmenpaketen, sofern diese strategische und operationelle Aufgaben im Mobilitätsmanagement, zur Umverteilung des öffentlichen Raums oder die Planung und Umsetzung von Logistiklösungen umfassen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
  • Beachten Sie bitte, dass Fördermittel des Bundes und der EU für dieselben Maßnahmen grundsätzlich vorrangig zu beantragen und zu nutzen sind.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

HA Hessen Agentur GmbH

65189 Wiesbaden

0611 9501780

www.hessen-agentur.de/startseite

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung nachhaltiger integrierter Mobilitätspläne von Bundesministerium für Wi.