Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Worum es geht

Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt in benachteiligten Gebieten Einkommensverluste erleiden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleich erhalten.

Das Land Schleswig-Holstein gewährt Ihnen Zuwendungen, wenn Sie Flächen in benachteiligten Gebieten bewirtschaften und Ihnen dadurch Einkommensverluste und zusätzliche Kosten entstehen, die Landwirtinnen und Landwirten in nicht benachteiligten Gebieten nicht entstehen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Zuschusses beträgt jährlich je nach Größe der Bewirtschaftungsfläche für Grünland mit Tierhaltung EUR 120,00 bis EUR 140,00 pro Hektar und für Ackerbau/Marktfrucht EUR 40,00 bis EUR 60,00 pro Hektar.

Ihren Antrag stellen Sie bitte bis zum 15.5. eines Jahres beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die im benachteiligten Gebiet wirtschaften.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Mindestens 3 Hektar Ihrer beihilfefähigen Flächen müssen im benachteiligten Gebiet liegen. Sie müssen die Flächen als Grünland oder Ackerland nutzen.

Wenn Sie die 1. Zahlung der Ausgleichszulage in den Jahren 2010 bis 2014 erhalten haben, müssen Sie Ihre landwirtschaftliche Tätigkeit mindestens 5 Jahre ab der 1. Zahlung fortführen (Ausnahme: genehmigte Aufforstungen).

Sie müssen die Flächen selbst bewirtschaften.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 09.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung

24937 Flensburg

0461 8041

www.schleswig-holstein.de/llnl

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichsz.