Förderung ländlicher Wegenetzkonzepte und der ländlichen Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Förderart
Darlehen, Zuschuss
Stand
21.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie in Maßnahmen der Landentwicklung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen der Landentwicklung.

Sie bekommen die Förderung für

  • die Erarbeitung ländlicher Wegenetzkonzepte,
  • gemeinschaftliche Angelegenheiten gemäß § 18 Absatz 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) wie
  • gemeinschaftliche Anlagen,

bodenschützende und bodenverbessernde sowie sonstige Maßnahmen und

  • Maßnahmen der Dorferneuerung,
  • Zwischenerwerb von Land für Zwecke der Flurbereinigung,
  • den freiwilligen Landtausch.
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss oder Darlehen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Wegenetzkonzepte je Vorhaben 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 50.000 für einen Zeitraum von 7 Jahren,
  • im Flurbereinigungsverfahren bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und
  • beim freiwilligen Landtausch 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Beim Zwischenerwerb von Land für Zwecke der Flurbereinigung bekommen Sie ein zinsloses Darlehen.
  • Stellen Sie Ihren Antrag bitte unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der zuständigen Bezirksregierung.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Eine Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme

Gemeinden,

Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie

  • natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts.
  • Die jeweiligen Voraussetzungen sind abhängig von der Art Ihrer Maßnahme.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

www.im.nrw/ministerium/behoerden-einrichtungen

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung ländlicher Wegenetzkonzepte und der ländlichen Bodenordnung nach dem F.

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