Förderung ländlicher Wegenetzkonzepte und der ländlichen Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz
- Region
- Nordrhein-Westfalen
- Stand
- 21.02.2026
Worum es geht
Wenn Sie in Maßnahmen der Landentwicklung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen der Landentwicklung.
Sie bekommen die Förderung für
- die Erarbeitung ländlicher Wegenetzkonzepte,
- gemeinschaftliche Angelegenheiten gemäß § 18 Absatz 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) wie
- gemeinschaftliche Anlagen,
bodenschützende und bodenverbessernde sowie sonstige Maßnahmen und
- Maßnahmen der Dorferneuerung,
- Zwischenerwerb von Land für Zwecke der Flurbereinigung,
- den freiwilligen Landtausch.
- Sie bekommen die Förderung als Zuschuss oder Darlehen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für Wegenetzkonzepte je Vorhaben 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 50.000 für einen Zeitraum von 7 Jahren,
- im Flurbereinigungsverfahren bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und
- beim freiwilligen Landtausch 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Beim Zwischenerwerb von Land für Zwecke der Flurbereinigung bekommen Sie ein zinsloses Darlehen.
- Stellen Sie Ihren Antrag bitte unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der zuständigen Bezirksregierung.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Eine Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme
Gemeinden,
Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie
- natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts.
- Die jeweiligen Voraussetzungen sind abhängig von der Art Ihrer Maßnahme.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung ländlicher Wegenetzkonzepte und der ländlichen Bodenordnung nach dem F.
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