Förderung kriminalpräventiver Projekte
Worum es geht
Wenn Sie Projekte planen, durch die verhindert wird, dass Menschen kriminell werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei kriminalpräventiven Projekten und Maßnahmen, vor allem bei Pilotprojekten und Modellmaßnahmen.
Die Förderung erhalten Sie für schwerpunktmäßige Vorhaben im Bereich „Weiterentwicklung der Kriminalprävention im Rahmen kommunaler Gesamtstrategien“.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 20.000 pro Kalenderjahr für bis zu 2 aufeinanderfolgende Kalenderjahre.
Der Zuschuss muss mindestens EUR 15.000 betragen.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme bis zum 30.9. des Vorjahres an den Landespräventionsrat Niedersachsen.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts.
- Sie müssen vor Ihrer Maßnahme an einer eingehenden Projektberatung durch die Geschäftsstelle des Landespräventionsrates teilgenommen haben.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung kriminalpräventiver Projekte von Bundesministerium für Wirtschaft und .