Förderung Koordinierender Kinderschutzstellen (KoKi – Netzwerk frühe Kindheit)

Zuständige Bezirksregierung Bayern

Worum es geht

Wenn Sie als Kommune eine regionale Koordinierende Kinderschutzstelle aufbauen und betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Personalkosten erhalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Kommune bei der Einführung sozialer Frühwarn- und Fördersysteme zur Weiterentwicklung des präventiven Kinderschutzes.

Sie bekommen die Förderung für die Einrichtung und den Betrieb einer regionalen koordinierenden Kinderschutzstelle.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 16.500 pro Jahr für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres bei der zuständigen Bezirksregierung ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Sie müssen

  • für den Aufbau, die Erweiterung, Pflege und Weiterentwicklung verbindlicher regionaler Netzwerke zur frühzeitigen Unterstützung von Familien sorgen,
  • Eltern an geeignete Netzwerkpartner vermitteln,
  • gemeinsam mit den Netzwerkpartnern eine Kinderschutzkonzeption erstellen, die vom Jugendhilfeausschuss beschlossen und von den Netzwerkpartnern unterzeichnet wird und die innerhalb des Netzwerks Verantwortlichkeiten klar zuordnet,
  • eine Eigenbeteiligung mindestens in Höhe der staatlichen Förderung übernehmen.
  • Die Koordinierende Kinderschutzstelle muss mit Fachkräften besetzt sein,
  • die zumindest 1,5 Vollzeitstellen abdecken,
  • die ein Hochschulstudium in „Sozialer Arbeit“ oder eine mindestens gleichwertige Ausbildung in einer anderen geeigneten Fachrichtung abgeschlossen haben und
  • die über die notwendigen Fach- und Rechtskenntnisse verfügen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Zuständige Bezirksregierung Bayern

www.freistaat.bayern/dokumente/behoerde/66776027377

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung Koordinierender Kinderschutzstellen (KoKi – Netzwerk frühe Kindheit) v.