Förderung junger Zuwanderinnen und Zuwanderer zur Vorbereitung und Durchführung eines Hochschulstudiums „Garantiefonds − Hochschulbereich (RL-GF-H)“

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Worum es geht

Wenn Sie als junge Zuwanderin oder junger Zuwanderer ein Bleiberecht haben und in Deutschland studieren oder studieren wollen, können Sie einen Zuschuss für Kurse und Seminare erhalten.

Die Otto Benecke Stiftung e. V. unterstützt Sie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) dabei, in Deutschland ein Studium aufzunehmen oder fortzusetzen.

Sie können die Förderung für folgende Ausbildungsmaßnahmen erhalten:

  • studienvorbereitende Sprachkurse in Deutsch, die mit einer Prüfung auf dem Niveau C1 abschließen und die auf den Test „Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF) vorbereiten, den Sie für den Zugang zu einer deutschen Hochschule brauchen,
  • Sprachkurse in Englisch (B2-Niveau),
  • Seminare, die auf das Studium und/oder besondere Bewerbungs- und Prüfungstermine vorbereiten,
  • fachspezifische Vorbereitungskurse zum Studienkolleg und Studium,
  • Kurse zur Erlangung der deutschen Fachhochschul- oder Hochschulreife,
  • Kurse an Studienkollegs.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Kosten des Kurses und Ihrer individuellen Situation. Sie erhalten ihn für die Dauer des Kurses, maximal für 30 Monate.
  • Stellen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich bei einer Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H), die ihn prüft und mit einer Empfehlung an die Otto Benecke Stiftung weiterleitet.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung aus dem Garantiefonds – Hochschulbereich (RL-GF-H) ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind nicht vollzeitschulpflichtige Zuwanderinnen und Zuwanderer, die bei Aufnahme in das Programm das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Förderung kommt für Sie infrage, wenn Sie zu folgenden Personengruppen gehören:

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, ihre Ehepartnerinnen, -partner, Kinder und weitere Familienangehörige

nach dem Asylgesetz anerkannte Asylberechtigte mit Aufenthaltserlaubnis

Personen mit der sogenannten Flüchtlingseigenschaft

Personen, die subsidiären Schutz gemäß Asylgesetz genießen und eine Aufenthaltserlaubnis haben

Personen mit Aufenthaltstitel

  • Personen mit Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach dem Asylgesetz,
  • Ehepartnerinnen und Ehepartner von Personen mit Aufenthaltstitel, die im Rahmen des Familiennachzugs eingereist sind und die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllen
  • Kurse und Seminare müssen dem Kurskonzept Garantiefonds-Hochschule (GF-H) entsprechen.
  • Die Zuwendungen aus dem Garantiefonds erhalten Sie nur, wenn Sie keinen Anspruch auf andere Leistungen für denselben Zweck haben.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 13.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Otto Benecke Stiftung e.V.

53175 Bonn

0228 81630

www.obs-ev.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung junger Zuwanderinnen und Zuwanderer zur Vorbereitung und Durchführung .