Förderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie „Förderung der Agroecology in landwirtschaftlichen Betriebssystemen und regionaler Landschaft“
Worum es geht
Wenn Sie im Verbund mit internationalen Partnerinnen und Partnern Forschungs- und Entwicklungsfragen im Bereich AGROECOLOGY aufgreifen und bearbeiten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie mit einem Zuschuss zu internationalen Vorhaben im Rahmen der im Januar 2024 gestarteten europäischen Partnerschaft „European partnership on accelerating farming systems transition – agroecology living labs and research Infrastructures – AGROECOLOGY“.
Sie erhalten die Förderung für internationale Forschungsverbundvorhaben zu folgenden Themenschwerpunkten:
- Thema 1: Verbesserung der Agroecology in landwirtschaftlichen Produktionssystemen,
- Thema 2: Umsetzung der Agroecology auf regionaler Landschaftsebene.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtungen mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
- Der Zuschuss beträgt pro Verbundvorhaben maximal 700.000 EUR und 500.000 EUR pro Antragstellenden,
- Der Zuschuss beträgt bei Koordination des transnationalen Verbunds durch eine deutsche Partnerin oder einen deutschen Partner: maximale deutsche Fördersumme 800.000 EUR pro Verbund und maximal 600.000 EUR pro Antragstellenden.
- Das Förderverfahren ist dreistufig. Im 1. Schritt findet ein internationales Begutachtungsverfahren statt. In der 1. Verfahrensstufe reichen Sie bitte Ihre Ideenskizze durch den Verbundkoordinator elektronisch ein. Im 2. Schritt werden Sie aufgefordert eine Projektskizze einzureichen.
- In der 3. Verfahrensstufe werden die deutschen Projektpartnerinnen und Projektpartner der ausgewählten transnationalen Konsortien für ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizzen und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Fristen
Die Frist zur Einreichung von Pre proposals der zweiten Stufe des Antragsverfahrens endete am 17.02.2025 um 14:00 Uhr (MEZ).
Die Frist zur Einreichung von Full proposals der zweiten Stufe des Antragsverfahrens endet am 09.07.2025 um 14:00 Uhr (MESZ).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen,
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie
Landes- und Bundeseinrichtungen.
Weitere Voraussetzungen:
Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
Sie berücksichtigen die folgenden zentralen übergeordneten Themen:
- Erhöhung der Resilienz von Agrarökosystemen,
- Schließung von Nährstoff- und Energieströmen,
Verbesserung der Effizienz der Ressourcennutzung sowie
- Förderung der Agrarbiodiversität.
- Antragstellende prüfen, ob ein Risiko zum Missbrauch der Projektergebnisse besteht. Falls ein solches besteht oder sich abzeichnet, müssen Antragstellende eine Einschätzung des Risiko-/Nutzen-Verhältnisses vorlegen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Risikominimierung aufzeigen.
- Sie dürfen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz nutzen.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
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