Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR)
Worum es geht
Wenn Sie als innovatives Start-up im Agrarbereich Finanzierungsbedarf in Ihrer Gründungs- oder Frühfinanzierungsphase haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und dazu einen Zuschuss erhalten.
Der Bund unterstützt Sie als innovatives agrarnahes Start-up bei der Finanzierung von Ausgaben, die mit der Gründung Ihres Unternehmens oder der Festigung in der Frühfinanzierungsphase zusammenhängen.
Sie erhalten die Förderung für
- Betriebsmittel (unter anderem Mieten, Personal),
- Marketing,
- Konzepte und Studien,
- Investitionen in Wirtschaftsgüter,
- Markterschließung und Ausbildung,
- Ausgaben für die technische Weiterentwicklung der Produkt- beziehungsweise Dienstleistungsidee sowie gegebenenfalls für die Sicherung von Schutz- und Markenrechten sowie ergänzend
- externe Beratungs-, Schulungs- oder Coachingmaßnahmen, die Sie in Anspruch nehmen.
- Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Nachrangdarlehen. Dazu können Sie einen Zuschuss in Form eines Innovationsgutscheins für Beratungs-, Schulungs- oder Coachingmaßnahmen bekommen.
- Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 800.000 EUR, in begründeten Einzelfällen auch bis zu 1.000.000 EUR, für eine Laufzeit von 2 bis maximal 10 Jahren. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen.
- Die Höhe des Zuschusses für Beratungsleistungen beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber 15 Prozent der Darlehenssumme und 50.000 EUR.
- Das Antragsverfahren ist mehrstufig. Nachdem Sie mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) Kontakt aufgenommen haben, werden Sie von der LR dazu aufgefordert, ein Businessplan einzureichen. Wenn Ihr Vorhaben förderwürdig ist, erhalten Sie eine Aufforderung zur formalen Antragstellung bei der LR und werden zum persönlichen Gespräch und zur Präsentation des Geschäftsmodells eingeladen, wenn Sie die formalen Antragskriterien erfüllen.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind nicht börsennotierte agrarnahe Start-ups,
- die eine Betriebsstätte in Deutschland haben,
- die die Voraussetzungen eines „kleinen Unternehmens“ nach Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erfüllen und
deren Eintragung ins Handelsregister höchstens 5 Jahre zurückliegt oder
deren Aufnahme der Geschäftstätigkeit höchstens 5 Jahre zurückliegt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Geschäftsmodell beziehungswiese die Innovationen müssen von unmittelbarer Bedeutung und Nutzbarkeit für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, den Weinbau, den Gartenbau, die Fischerei oder die Aquakultur sein.
- Ihr Unternehmen darf nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben oder durch Zusammenschluss gegründet worden sein.
- Sie als antragstellendes Unternehmen müssen ein hohes Wachstumspotenzial aufweisen und dürfen noch keine Gewinne ausgeschüttet haben.
- Es muss plausible Aussichten für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung und Kapitaldienstfähigkeit geben.
- Die Personen der Geschäftsleitung müssen ausreichende fachliche und kaufmännische Erfahrung zur Leitung des Unternehmens haben.
- Für Sie als innovatives Unternehmen gilt: Sie müssen die Voraussetzungen nach Artikel 2 Nummer 80 AGVO erfüllen und dies nachweisen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
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