Förderung im Rahmen „Transformationscluster Soziale Innovationen für nachhaltige Städte“

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Förderart
Zuschuss
Stand
13.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie im Bereich der sozialen und technologischen Innovationen für eine nachhaltige Stadt forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Sie beim Aufbau stadtregionaler Transformationscluster für eine nachhaltige Stadtentwicklung.

Gefördert werden Verbundprojekte, die sozial-innovative Ansätze einer nachhaltigen Stadtentwicklung in urbanen und stadtregionalen Räumen identifizieren, in experimentellen Forschungsformaten entwickeln, erproben und erforschen. Hierzu veröffentlicht das BMFTR voraussichtlich alle 2 Jahre einen Förderaufruf. Diese spezifischen Förderaufrufe beziehen sich auf eines oder mehrere der folgenden Module:

  • Modul 1: Nachhaltige und klimafreundliche Gebäudebestandserneuerung und effiziente und suffiziente Flächennutzung in bestehenden Stadtquartieren und Siedlungsbereichen,
  • Modul 2: Soziale Innovationen für die „grüne“ Stadt,
  • Modul 3: Soziale Innovationen für nachhaltige, vitale und multifunktionale Stadtkerne,
  • Modul 4: Soziale Innovationen für urbane Produktion, regionale Wertschöpfung und wirtschaftliche Resilienz,
  • Modul 5: Soziale Innovationen für nachhaltige urbane Mobilität und Verkehrsinfrastrukturen,
  • Modul 6: Zukunftsthemen für eine sozial-innovative und nachhaltige Stadtentwicklung.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 % Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % erhalten.
  • Als Kommune können Sie normalerweise bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Stufe Ihre Projektskizze bei dem DLR-Projektträger ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

Fristen

Für den Förderaufruf Drohnengestützte soziotechnische Innovationen und Geschäftsmodelle für klimafreundliche Mobilität und nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung sind bis spätestens 01.04.2026 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form einzureichen.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Einrichtungen der Kommunen und Länder,
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • gesellschaftliche Organisationen, beispielsweise Stiftungen, Vereine und Verbände.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Ihr Forschungsverbund besteht aus mindestens 3 und nicht mehr als 6 Antragstellenden.
  • Ihr Forschungsverbund setzt sich unter anderem aus Akteuren der Wissenschaft aus verschiedenen Disziplinen, Kommunen, Zivilgesellschaft und Wirtschaft zusammen.
  • Es ist mindestens eine Kommune und eine Hochschule/außeruniversitäre Forschungseinrichtung an dem Verbund beteiligt.
  • Die Antragstellenden bringen die Bereitschaft zur Mitwirkung bei begleitenden, integrativen und evaluierenden Maßnahmen mit.
  • Sie nutzen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 13.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

DLR Projektträger

53227 Bonn

0228 38212055

projekttraeger.dlr.de/de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung im Rahmen „Transformationscluster Soziale Innovationen für nachhaltige.

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