Förderung im Rahmen des Vereinsinvestitionsprogramms
Worum es geht
Wenn Sie in Sportanlagen oder Grundstücke zur Sportnutzung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Das Land Berlin fördert Ihre Investitionen als Sportorganisation.
Sie erhalten die Förderung für
Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an bestehenden Sportanlagen,
Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie
- den Kauf von nicht landeseigenen Grundstücken.
- Sie bekommen die Förderung als Zuschuss und/oder als zinsloses Darlehen.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Das Darlehen kann bis maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten umfassen.
- Sie können den Zuschuss und das Darlehen einzeln beanspruchen.
- Ihr Eigenanteil beträgt mindestens 40 Prozent.
- Der Zuschuss und das Darlehen betragen mindestens 10.000 EUR.
- Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie das Vorhaben vor Beginn bei der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport anmelden. Nach der Aufnahme in die Planungsliste können Sie den eigentlichen Förderantrag stellen. Bei Baumaßnahmen und Maßnahmen der baulichen Unterhaltung mit einer Gesamtzuwendung unter 100.000 EUR müssen Sie die Maßnahme bis zum 30. September des Vorjahres über den jeweiligen Fachverband anmelden. Die Anmeldung von Maßnahmen über 100.000 EUR sowie der Kauf nicht landeseigener Grundstücke ist nicht an einen Termin gebunden.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind nach § 3 SportFG (Sportförderungsgesetz) als förderungswürdig anerkannte Sportorganisationen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Sportanlage befindet sich in Ihrem Eigentum, sie wird von Ihnen längerfristig vertraglich genutzt oder wird von Ihnen käuflich erworben.
- Sie müssen die satzungsgemäßen gemeinnützigen Zwecke erfüllen.
- Sie müssen uneingeschränkt und aktiv bei der Dopingbekämpfung (einschließlich der Dopingprävention) mitwirken.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichern.
- Sie müssen die ordnungsgemäße Geschäftsführung der Sportorganisation und die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel sichern.
- Das Darlehen müssen Sie durch eine Bürgschaftserklärung oder durch eine Bankbürgschaft absichern.
- Bitte bachten Sie die Zweckbindungsfristen von 10 Jahren für bewegliche Sachen und 25 Jahren für Grundstücke und Gebäude.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung im Rahmen des Vereinsinvestitionsprogramms von Bundesministerium für W.