Förderung im Rahmen des Technologiewettbewerbs „IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen“

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Worum es geht

Wenn Sie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu IKT-basierten Systemansätzen und Anwendungen im Bereich der Elektromobilität planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Projekte zu wirtschaftlichen E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen.

Sie erhalten die Förderung für Projekte zu folgenden Themenschwerpunkten:

  • IKT-basierte Systemansätze und Anwendungen zur Verknüpfung gewerblicher Elektromobilität mit fortschrittlichen Energie-, Logistik- und Liegenschaftsinfrastrukturen,
  • hochautomatisierte und autonome Personenbeförderungs- und Cargo-Konzepte im City-, ländlichen und suburbanen Bereich,
  • Fahrzeugkommunikation und Daten sowie Plattform-/App-basierte Anwendungen,

neue Ladeinfrastruktur-Lösungen speziell für schwere E-Nutzfahrzeuge und

  • IKT-basierte Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Anwendungen im Nutzfahrzeugsegment.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise 3 Jahren.
  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Je nach Kategorie ist die Höhe der Förderung festgelegt:

  • industrielle Forschung: maximal 35.000.000 EUR,
  • experimentelle Entwicklung: maximal 25.000.000 EUR,
  • Durchführbarkeitsstudien: maximal 8.250.000 EUR.
  • Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizzen jeweils zum 15. September eines Jahres bei dem Projektträger ein.
  • Das BMWE veröffentlicht, sofern erforderlich, spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Einreichungsstichtag weitere Informationen und Hinweise, die für eine Beteiligung am Wettbewerb erforderlich sind.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Fristen

Projektvorschläge wurden jeweils bis zum 15. September eines Jahres entgegengenommen. Die Förderung neuer Projekte ist derzeit bis auf Weiteres eingestellt.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Förderfähig sind auch Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse und öffentliche Einrichtungen und Verbände.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben trägt zu marktwirksamen Innovationen bei und verfügt über ein großes Marktpotenzial für Deutschland und Europa.
  • Sie führen das Projekt in der Bundesrepublik Deutschland durch.
  • Sie werden die Ergebnisse vorrangig in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz nutzen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

DLR Projektträger

53227 Bonn

+49 228 3821-1102

projekttraeger.dlr.de/de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung im Rahmen des Technologiewettbewerbs „IKT für Elektromobilität: wirtsc.