Förderung im Rahmen des Programms „Energieeffizienz und intelligente Netz- und Speicherinfrastruktur“
Worum es geht
Wenn Sie Energieeffizienzmaßnahmen an kommunalen Bestandsgebäuden planen oder intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme außerhalb des transeuropäischen Energienetzwerks entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionen und vereinzelt auch bei nichtinvestiven Vorhaben, die zur Verbesserung der Energieeffizienz bei Nicht-Wohngebäuden und zur Einführung intelligenter Netz- und Speicherinfrastruktur beitragen.
Im Schwerpunkt „Förderung von Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen“ bekommen Sie die Förderung für ein Einzelvorhaben in folgenden Bereichen:
- Verbesserung der Energieeffizienz in kommunalen Gebäuden, Modellprojekte: umfassende modellhafte, innovative und übertragbare Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen an kommunalen Bestandsgebäuden mit Fokus auf die energetische Verbesserung der Gebäudehülle sowie die Reduktion des Wärmeverbrauchs und die Umstellung auf Umweltwärme
- Neue Strategien – Energieeffizienz in Kommunen: Unterstützung kommunaler Gebietskörperschaften bei der Implementierung von Energieeffizienzmaßnahmen direkt oder indirekt über Beratungseinrichtungen
- Unternehmensnetzwerk für Energieeffizienz: Verbesserung der Informationsangebote sowie Stärkung im Rahmen der Vernetzung (Netzwerkaufbau sowie Beratung), die Unternehmen dabei unterstützen, ihre Energieeffizienz zu steigern und den Anteil erneuerbarer Energien im Bereich der CO2-armen Strom- und Wärmeproduktion deutlich zu erhöhen
- Im Schwerpunkt „Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme außerhalb des transeuropäischen Energienetzwerks“ bekommen Sie die Förderung für
- investive innovative Modell- und Demonstrationsprojekte im Bereich intelligente Energiesysteme, Netze und Speicher zur Erprobung beziehungsweise Einführung neuer Technologien, Strategien oder Verfahren.
- Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise
in den stärker entwickelten Regionen von Rheinland-Pfalz (SER) bis zu 40 Prozent und
in der Übergangsregion Trier (ÜR) bis zu 60 Prozent
- der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben Ihres Vorhabens müssen zwischen 300.000 EUR und 4.500.000 EUR liegen.
- Der Zuschuss muss mindestens 250.000 EUR betragen.
- Richten Sie bitte Ihre Projektskizze oder Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.
- Bitte beachten Sie: Das Antragsverfahren im Bereich „Verbesserung der Energieeffizienz in kommunalen Gebäuden, Modellprojekte“ ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie Ihren Projektvorschlag im Zeitfenster des jeweils aktuellen Förderaufrufs bitte bei dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität ein. Wenn Sie für Ihr Vorhaben den Zuschlag bekommen, können Sie Ihren Antrag über das EFRE-Kundenportal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) stellen.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Förderschwerpunkt
- kommunale Gebietskörperschaften,
- juristische Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften beteiligt oder deren Mitglied sie sind,
- Verbände,
- (Landes-)Agenturen,
- Beratungsunternehmen,
Energieversorgungsunternehmen sowie
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen verknüpft:
Ihr Vorhaben muss
- mindestens dem Stand der Technik entsprechen,
- zur Marktdurchdringung von Energieeffizienzmaßnahmen beziehungsweise intelligenten Energiesystemen, Netzen und Speichern beitragen,
übertragbar sein sowie
- messbar zur CO2-Minderung beitragen.
- Ihr Modellprojekt muss sich durch seinen technologischen Reifegrad und den Innovationsgrad des Lösungsansatzes auszeichnen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Privathaushalte,
- Hersteller sowie mit Vertrieb und Einbau befasste Unternehmen, wenn ihr Geschäftsfeld betroffen ist.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung im Rahmen des Programms „Energieeffizienz und intelligente Netz- und S.