Förderung im Rahmen des Nachwuchswettbewerbs „Fusionstalente“
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Bundesweit
- Stand
- 01.03.2026
Worum es geht
Wenn Sie im Rahmen einer Nachwuchsgruppe Fragestellungen der Fusionsforschung bearbeiten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungsprojekte exzellenter Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler auf dem Gebiet der Fusionsforschung.
Im Rahmen Ihres Projekts können Sie den Übergang von Erkenntnissen der Grundlagenforschung in Richtung Anwendung und einer wirtschaftlichen Verwertung im Bereich der Fusionsforschung vorantreiben. Mögliche Themenbereiche sind beispielsweise:
Wissenschaftlich-technische Fragestellungen:
- System Codes/Kraftwerksdesign,
- Tritium/Tritiumkreislauf,
- Erste Wand/Plasma-Wand-Wechselwirkung,
- Neutronen,
- Magnetfeldspulen,
- Lasersysteme,
- Targets,
- Simulationen,
- Diagnostik,
- Remote-Handling,
- periphere Kraftwerkskomponenten,
Innovationsökosystem:
- Kooperation, Einbindung der (Anwender- und Ausrüster-)Industrie,
- Fachkräfte,
- Kommunikation und Outreach,
- Regulierung und Rechtsrahmen für den Bau, Betrieb und Rückbau von Fusionskraftwerken.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren, wobei nach 3 Jahren eine Meilensteinprüfung mit Abbruchkriterien vorgesehen ist.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
- Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze in einer der beiden Auswahlrunden bei der VDI Technologiezentrum GmbH ein.
- In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Fristen
In der 1. Auswahlrunde konnten Projektskizzen bist zum 15.05.2024 eingereicht werden.
Für die 2. Auswahlrunde war das Einreichen von Projektskizzen bis zum 30.04.2025 möglich.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Hochschulen und
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Weitere Voraussetzungen:
- Ihre Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler müssen ihre Fähigkeit zur eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit durch Promotion nachweisen.
- Die Promotionsprüfung Ihrer Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler soll bei Einreichen der Skizze mindestens 2 Jahre, jedoch nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
- Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler besitzen die Eignung zur Leitung einer eigenständigen Arbeitsgruppe.
- Ihr Projekt ist anwendungsorientiert beziehungsweise eine spätere wirtschaftliche Nutzbarkeit der Forschungsergebnisse ist gegeben.
- Als aufnehmende Einrichtung der Nachwuchsgruppe stellen Sie alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung und unterstützen die Leitung der Nachwuchsgruppe in allen projektbezogenen Belangen.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung im Rahmen des Nachwuchswettbewerbs „Fusionstalente“ von Bundesminister.
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